Erfahrungen & Bewertungen zu ADA Kfz Gutachter und Kfz Sachverständiger in Berlin und Brandenburg

2.072 Euro für Unfallschaden auszahlen lassen: Eine gute Idee?

Ja, Sie können sich den Unfallschaden auszahlen lassen! Mit dieser für Sie vielleicht neuen Erkenntnis sind wir mitten im Thema, wenn Sie aktuell einen unverschuldeten Autounfall zu beklagen haben.

Es besteht kein Zwang zur Reparatur, Sie können sich für die fiktive Schadensabrechnung entscheiden. Hier lesen Sie, was Sie dazu wissen müssen. Roberto Bertussin unterstützt Sie als unabhängiger Kfz Gutachter in Berlin bei der Auszahlung des Unfallschadens!

Lesedauer: ca. 5 Minuten

Kfz Gutachter Roberto Bertussin

Roberto Bertussin

Kfz-Sachverständiger

Auf den Punkt gebracht: Unfallschaden auszahlen lassen?

  • Sie können abgesehen von der Reparatur des Unfallfahrzeugs den Schaden auch auszahlen lassen. Die fiktive Abrechnung ist im Schadensrecht explizit vorgesehen (vergl. §249 des Bürgerlichen Gesetzbuches und den Hinweis zum erforderlichen Geldbetrag).
  • Sie können sich den Unfallschaden auszahlen lassen und frei über das Geld verfügen. Auch die anschließende Reparatur in Eigenregie ist möglich.
  • Ein Kostenvoranschlag reicht nur, um sich einen Bagatellschaden auszahlen zu lassen!
  • Verzichten Sie nicht auf ein unabhängiges Unfallgutachten als Basis, wenn Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen.
  • Auch bei der fiktiven Abrechnung des Unfallschadens kürzen gegnerische Haftpflichtversicherungen oft: Mit einem Anwalt aus dem Gutachternetzwerk können Sie sich gegen ungerechtfertigte Kürzungen Ihres Schadensersatzes wehren.
  • In Berlin ist Kfz Gutachter Roberto Bertussin Ihr 100 % unabhängiger Experte für die fiktive Abrechnung.

1. Definition

Rechtliche Definition: Fiktive Abrechnung

Wenn sich Geschädigte den Unfallschaden auszahlen lassen, muss die eintrittspflichtige Versicherung auch ohne tatsächlich erfolgte Reparatur die Summe laut Gutachten erstatten. Bei der fiktiven Abrechnung werden die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer erstattet, darüber hinaus weitere Schadenspositionen laut Gutachten. In diesem Szenario kürzen Versicherer gerne, weshalb Rechtsbeistand aus einem Gutachternetzwerk zu empfehlen ist.

2. Fragen

Häufig gestellte Fragen: Antworten zur fiktiven Abrechnung

Ja, Sie können sich einen Haftpflichtschaden und auch in der Kaskoversicherung den Unfallschaden auszahlen lassen (Hagelschaden mit wenigen Beulen als Beispiel). Ob das sinnvoll ist, hängt von der Schadenshöhe, der Schadensart und dem Fahrzeugalter ab. Hier Fachberatung im Schadensfall anfordern!

Oberhalb der Bagatellschadengrenze (ca. 750 Euro Reparaturkosten laut Urteilsspruch des Bundesgerichtshofes) haben Sie Schadenersatzanspruch auf ein kostenloses & unabhängiges Unfallgutachten. Dieses ist die Abrechnungsgrundlage, um sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen.

Diese Frage lässt keine pauschale Antwort zu, sie verlangt eine fundierte Fachberatung. Bei älteren Fahrzeugen mit geringerem Restwert ist die fiktive Abrechnung sinnvoll (z. B. bei einem leichten Hagelschaden), bei neueren Fahrzeugen wegen des Wertverlustes eher nicht. Eine ausbleibende Reparatur kann auch zu einem Folgeschaden führen!

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3. Kurz & knapp

Das Wichtigste zur 130 Prozent Regel kurz & kompakt:

  1. Eine Grundvoraussetzung für die 130 Prozent Regelung ist, dass die gutachterlich kalkulierten Reparaturkosten (inkl. merkantilem Minderwert) maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen dürfen.
  2. Der BGH möchte mit dieser Regel ein besonderes Integritätsinteresse des Halters berücksichtigen, wenn dieser z. B. sehr an einem Liebhaberfahrzeug hängt.
  3. Im Rahmen der 130 % Regel muss das Unfallfahrzeug vollständig und fachgerecht instandgesetzt werden. Danach muss es mindestens 6 Monate weitergenutzt werden.
  4. Diese Ausnahmeregelung für die Versicherungsregulierung greift nur bei einem Haftpflichtschaden. Bei einem Kaskoschaden besteht die Option der Reparatur in aller Regel nicht mehr.
Unfallschaden auszahlen lassen

Schaden melden: Nach dem Unfall direkt die Abrechnungsbasis legen!

Melden Sie den unverschuldeten Unfall in Berlin umgehend Kfz Gutachter Roberto Bertussin, um die Schadensregulierung in erfahrene Hände zu legen. Der Unfallgegner hat binnen einer Frist von max. 7 Tagen seiner Haftpflichtversicherung das Schadenereignis zu melden. Auch bei kleineren Unfallschäden sollten Sie die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuziehen. Ist die Schuldfrage strittig, sollten Sie auch vorsichtshalber Ihrer Kfz-Versicherung den Schaden melden: Ihr Fahrzeug ist nun ein Unfallwagen.

4. Beispiel

Beispiel für die fiktive Abrechnung: Ihr gutes Schadensrecht!

Nehmen wir an, im Sachverständigengutachten sind Netto-Reparaturkosten (inkl. Stundensätzen einer Markenwerkstatt, UPE-Aufschlägen etc.) in Höhe von 1.600 Euro als Unfallschaden für Ihr Auto aufgeführt, ferner eine merkantile Wertminderung in Höhe von 300 Euro. Für die reparaturbedingte Ausfallzeit kommen noch 172 Euro Nutzungsausfallentschädigung hinzu. Lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren, könnten Sie sich den Unfallschaden in Höhe von 2.072 Euro auszahlen lassen.

5. Dauer & Abzüge

Wie lange dauert es, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen?

In der Regel können Sie als Unfallopfer mit einem Zeitraum von 4 bis 6 Wochen rechnen, wobei es dank Gutachterhilfe und bei Bedarf mit einem Anwalt für Verkehrsrecht aus dem Netzwerk am schnellsten geht. Beachten Sie, dass das notwendige Schadensgutachten nach Ihrer Kontaktaufnahme in 24 bis 48 Stunden versandbereit vorliegen kann.

Gibt es Abzüge, wenn ich mir den Unfallschaden auszahlen lasse?

Sie sollten wissen, dass Mehrwertsteuer nicht erstattet wird. Daher erhalten Sie nur die Netto-Reparaturkosten laut Gutachten. Ansonsten kürzen Versicherer sehr oft, wenn der Unfallschaden ausgezahlt werden soll.

Aber: Das VERSUCHEN sie auch bei der konkreten Abrechnung, sodass darin keine Hinderungsgründe zu sehen sind. Mit einem unabhängigen Gutachter und einem Anwalt auf Kosten der Versicherung der Gegenseite sind Sie optimal aufgestellt, um sich gegen folgende Kürzungsversuche zu wehren:

  • (falls eine Beilackierung laut Gutachten notwendig ist).
  • Stundenverrechnungssätze (bei neuen Fahrzeugen dürfen Kosten einer Markenwerkstatt angesetzt werden).
    Ersatzteilzuschläge (diese sind erstattungsfähig, sofern sie ortsüblich sind).
  • Nutzungsausfall: Diesen können Sie auch bei der fiktiven Abrechnung durchsetzen, viele Urteile geben Unfallgeschädigten Recht!

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Schaden einfordern

Unfallschaden einfordern: Darauf kommt es an

Zwischenfazit zum Unfallschaden: Entscheidend ist immer, ob sich diese Ansprüche direkt aus dem Schadengutachten ableiten lassen. Wenn bezifferte Kosten bei der konkreten Abrechnung eines Blechschadens angefallen wären, sind sie rein logisch auch bei der Auszahlung des Unfallschaden zu erstatten. Für ein Ersatzfahrzeug zahlen viele Versicherer bei der fiktiven Abrechnung des Unfallschadens nicht. Dafür kann aber Nutzungsausfall die Schadenssumme wie im Beispiel erhöhen.

Wertminderung mit Gutachter durchsetzen bei fiktiver Abrechnung des Schadens

Auch bei der Fahrzeugreparatur ist es üblich, dass die Versicherung den Minderwert laut Gutachten an den Geschädigten auszahlt. Bei fiktiver Abrechnung ist das nicht anders: Unfallwagen sind trotz (!) fachgerechter Werkstattreparatur im Wert gemindert, wofür der Autoversicherer des Unfallverursachers Schadenersatz zu leisten hat.

DGuSV Siegel

Mit einem unabhängigen Gutachter kommt ALLES auf die Abrechnung

Mit der professionellen Unterstützung von ADA Kfz Gutachter in Berlin kommt die Wertminderung automatisch auf die Schadensabrechnung, wenn Sie für Ihren Autoschaden von Relevanz ist. Nicht selten geht es um hohe dreistellige Beträge, die zur fiktiven Auszahlung der Reparaturkosten hinzukommen.

Versicherung

Unfallschaden von Versicherung auszahlen lassen bei Totalschaden

Bei der Diagnose Totalschaden ist die Auszahlung des Unfallschadens die Regel. Sie könnten allenfalls im Rahmen der 130 Prozent Regel eine Reparatur des Autoschadens mit unabhängiger Gutachterexpertise prüfen. Ansonsten erstatten Versicherungen für diesen Unfallschaden die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert, wenn reparieren in keinem Fall eine Lösung mehr für das Auto ist. Ihr ADA Kfz Gutachter wird den Wiederbeschaffungswert als zentrale Größe für die Schadenssumme beziffern.

6. Warum ein Gutachter

Fachwerkstatt oder Gutachter, um sich Unfallschaden auszahlen zu lassen?

Sie sollten sich in Ihrem Fall ganz klar an einen unparteiischen Kfz-Sachverständigen in Berlin wenden und das Schadensmanagement der Versicherung des Unfallverursachers ablehnen. In Ihrer Werkstatt würde die Abrechnung des Unfallschadens nur auf Basis eines Kostenvoranschlags stattfinden, wodurch Wertminderung oder Nutzungsausfall erst gar nicht auf die Abrechnung kämen. Zudem ist die Schadenregulierung nicht die Kernkompetenz einer Kfz-Werkstatt.

Sie sind bei einem Unfallschaden oberhalb der Bagatellgrenze in einer starken Ausgangsposition, die mit einem Kfz-Sachverständigen an Ihrer Seite noch stärker wird: Sie müssen für den Autogutachter bei einem Haftpflichtschaden nichts bezahlen. Es gibt also keinen Grund, sich in mühevoller Eigenregie den Unfallschaden auszahlen zu lassen. Würden Sie Kürzungsversuche erkennen?

Unfallschaden auszahlen lassen: Anrechnung auf Bürgergeld (ehemals Hartz 4)?

Nicht selten geht es um hohe Summen, wenn sich Geschädigte den Unfallschaden auszahlen lassen. Wer Bürgergeld (vormals Hartz 4 bezieht), stellt sich nicht selten die Frage, ob der ausgezahlte Unfallschaden angerechnet wird.

Gemäß § 12 SGB III sind solche Einnahmen nicht als Einkommen zu werten, wenn sie zweckbestimmt sind, um es sich nicht um Entschädigungen um einen Vermögensschaden handelt. Die meisten Gerichtsurteile gehen in die Richtung, dass die fiktive Unfallschadenabrechnung nicht zur Anrechnung des Geldes führt. Ohnehin gilt für Geschädigte die Schadenminderungspflicht im Sinne eines Bereicherungsverbotes.

7. Fazit

Fazit: Unfallschaden reparieren oder auszahlen lassen?

Sie wissen jetzt, dass die Reparatur eines Unfallschadens nicht alternativlos ist. Nehmen Sie Kontakt auf und sprechen Sie mit einem Experten persönlich über diese Frage je nach Schadensart: Liegen belastbare Zahlen mit dem Sachverständigengutachten als Abrechnungsbasis nach einem unverschuldeten Unfall auf dem Tisch, werden Sie sich schnell für oder gegen die Auszahlung des Unfallschadens entscheiden können.

Ihr erster Schritt sollte nach dem Unfall immer sein, sich an einen unabhängigen Autogutachter in Berlin zu wenden: Insofern sind Sie hier bereits genau richtig, um die Schadensregulierung in Gang zu setzen.

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