Von Abschleppkosten bis Wertminderung: Ihre Ansprüche sind umfangreich
Lassen Sie sich nach einen unverschuldeten Unfall bitte nicht von der gegnerischen Versicherung überreden, dass sie "alles weitere" regelt. Versicherungskonzerne arbeiten gewinnoptimiert und versuchen Kosten zu sparen, wo es nur möglich ist.
Als fachkundiger, unabhängiger Kfz Gutachter kämpft unser Sachverständigenbüro mit vollem Einsatz für Ihre Rechte! Damit Sie wissen, in welchem Rahmen sich Ihre Ansprüche bewegen, haben wir Ihnen hier eine praktische Übersicht zusammengestellt.
Telefonische Soforthilfe nach einem Verkehrsunfall:
Ihre Rechte als Geschädigter – hätten Sie das gedacht?
Diese Ansprüche können Sie geltend machen:
Checkliste zum Download
Eigenen Kfz Gutachter
Sie haben das Recht auf die Kostenübernahme eines unabhängigen Sachverständigen, den Sie selbst wählen dürfen.
Keine Rechtsanwaltskosten
Bei eigener Unschuld werden die Kosten für einen Fachanwalt von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Abschleppkosten trägt die Versicherung
Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig sein, müssen Sie für die Abschleppkosten weder in Vorleistung gehen noch dafür aufkommen.
Auszahlung der Schadensumme
Fiktive Abrechnung: Statt das Kfz reparieren zu lassen, können Sie sich den entstandenen Schaden ebenso auszahlen lassen.
Nutzungsausfallentschädigung
Für die Zeit des Ausfalls Ihres Kfz steht Ihnen ein Ausgleich zu. Nutzen Sie keinen Leihwagen, lassen Sie sich die Nutzungsausfallentschädigung auszahlen.
Mietwagen als Ersatzfahrzeug
Wenn Sie ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht benutzen können, steht Ihnen für die Zeit der Reparatur oder Wiederbeschaffung ein Leihwagen zu.
Wertminderung
Ihr Fahrzeug wird mit einem Unfallschaden weniger wert sein. Für diesen Wertverlust steht Ihnen als Ausgleich die merkantile Wertminderung zu.
Umbaukosten
Bei einem Totalschaden fallen Umbaukosten an, wie z.B. Ausbau und Wiedereinbau von Sonderausstattung an. Diese Kosten trägt der Unfallgegner.
An- und Abmeldekosten
Ist nach Ihrem Unfall eine Neuanschaffung notwendig, müssen Sie die An- und Abmeldekosten nicht übernehmen.
Arztkosten
Entstehen durch den unverschuldeten Unfall nachweislich Arztkosten, müssen Ihnen diese ersetzt werden.
Schmerzensgeld
Haben Sie erhebliche Verletzungen erlitten, die unmittelbar mit dem Unfall zusammenhängen, muss der Unfallgegner als Ausgleich Schmerzensgeld zahlen.
Heilungskosten
Heilungskosten, auf die Anspruch besteht, können entstandene Fahrtkosten zum Arzt sein oder kosmetische Narbenbehandlung
Arbeitsausfall
Entsteht durch den Unfall ein Verdienstausfall, muss die gegnerische Versicherung im Anschluss an die Lohnfortzahlung für den Arbeitsausfall aufkommen.
Aufwandspauschale
Dem Geschädigten steht eine Kostenpauschale für den entstanden Aufwand (Telefonate, Schriftverkehr etc.) zu.
Bergungskosten
Sind nach dem Autounfall Bergungsmaßnahmen erforderlich, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
Entsorgungskosten
Ist das Fahrzeug so stark beschädigt, dass es verschrottet werden muss, entstehen Entsorgungskosten. Diese müssen Ihnen erstattet werden.
Gerichtskosten
Sollten Gerichtskosten entstehen (z. B. bei unbegründeten Kürzungen durch die Versicherung), werden diese dem Unfallopfer ersetzt.
Kosten für Reparaturbestätigung
Die ordnungsgemäße Reparatur kann von einem Kfz Gutachter bestätigt werden. Diese Kosten trägt die gegnerische Versicherung
Kostenvoranschlag oder doch lieber ein Kfz Gutachten?
Ein Kommentar der Fachanwaltskanzlei Blasche & Pucciarelli Rae
Im Rahmen eines professionell organisierten Kostenreduzierungsmanagements versuchen Versicherer, die Geschädigten bei einem Unfall mit einer so gering wie möglich ausfallenden Regulierung abzuspeisen. Nicht selten kommen die Versicherer freundlich daher, rufen die Geschädigten sogar an und versprechen eine „schnelle und unkomplizierte Abwicklung“ des Schadens.
Es werden Versprechungen am Telefon gemacht wie z.B.,
- unser kompetenter Gutachter ist schon so gut wie bei Ihnen,
- der Mietwagen unseres tollen Partners steht schon fast vor Ihrer Tür und
- eine tolle Werkstatt wartet bereits darauf, Ihr Fahrzeug schnell zu reparieren,
kommen verlockend daher und sorgen auf den ersten Blick für positive Gedanken.
Nimmt man diese „Angebote“ jedoch an, so haben Sie häufig die ersten paar hundert Euro und je nach Schaden auch Ihnen zustehende Ansprüche im vierstelligen Bereich „verschenkt“.
Bestehen Sie daher stets auf den unabhängigen Kfz Gutachter Ihres Vertrauens Roberto Bertussin und darauf, von Anfang an die Abwicklung des Schadens in die Hände eines erfahrenen Fachanwalts für Verkehrsrecht zu geben. Dies schützt Sie nicht nur vor unzulässigen Kürzungen, sondern spart Ihnen auch viel Zeit (und Nerven) für das Ausfüllen von Fragebögen, Schadensanzeigen und lästiger Korrespondenz mit dem Versicherer.
Außerdem ist beides für Sie kostenlos. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für Gutachter und den Fachanwalt Ihres Vertrauens.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Piero Pucciarelli (und sein Team) steht Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht (www.verkehrsrechtsanwaelte.berlin) gerne für die Abwicklung des Schadens oder auch vorab für eine kostenfreie und unverbindliche telefonische Erstberatung zur Verfügung.
Sie haben Fragen?
Häufig gestellte Fragen bei der Schadensregulierung
Nach einem Verkehrsunfall stehe viele Fragen im Raum. Egal ob Verursacher, Geschädigter oder bei unklarer Schuldfrage. Besonders oft gestellte Fragen finden Sie hier.