Nutzungsausfall
Bei einem unverschuldeten Unfallschaden (Haftpflichtschaden) haben Sie als Geschädigter das Recht, eine Nutzungsausfallentschädigung während der Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung des Fahrzeuges bei Totalschadenabrechnung zu erhalten. In welcher Höhe Sie eine Nutzungsausfallentschädigung pro Tag erhalten werden, richtet sich nach der „Sander oder nach der Schwacke Tabelle“. Die Entschädigung richtet sich nach den Wert Ihres Fahrzeuges und beträgt so zwischen 23,00 € bis 175,00 € pro Tag.
Anspruch auf Nutzungsausfall besteht nur dann, wenn Sie sich keinen Mietwagen nehmen.
Die überwiegende Rechtsprechung besagt, dass Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind, in einer niedrigeren Gruppe eingestuft werden und Fahrzeuge, die über 10 Jahre alt sind, in 2 niedrigeren Gruppen herabgestuft werden.
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Ihr unabhängiger Kfz Gutachter in Berlin und Brandenburg, Roberto Bertussin.