Nach etwa 48 Stunden haben Ihre Rechte als Geschädigter mit einem Unfallgutachten Vorfahrt!
Wie groß ist der Schaden am Unfallwagen, wie rechne ich ihn ab?
Wenn Sie sich diese Fragen stellen, ist der Verkehrsunfall schon geschehen und Sie stehen als Unfallbeteiligter vor der Schadensregulierung. In diesem Kontext wird das hier vorgestellte Unfallgutachten eine zentrale Rolle spielen: Es beziffert den Schaden und auf dieser Basis Ihre gesamten Schadenersatzansprüche nach einem unverschuldeten Autounfall.
Sie erkennen bereits hier, dass ein unabhängiges Unfallgutachten wichtig für die Schadensbegrenzung und ggf. Unfallrekonstruktion zur Beantwortung der Schuldfrage ist. Denn der gegnerische Versicherungssachverständige hat in erster Linie nicht Ihren Schaden im Sinn: Roberto Bertussin als unabhängiger Experte schon.
1. Kurz & knapp
Das Wichtigste kurz & kompakt zum Unfallgutachten:
- Ein Unfallgutachten bzw. Schadengutachten brauchen Sie, um mit der Versicherung alle Ihre Schadenersatzansprüche auf einer objektiven Basis abrechnen zu können.
- § 249 BGB stellt die Rechtsgrundlage für Ihre Ersatzansprüche als Geschädigter dar.
- Bei einem Haftpflichtschaden sind Schadensersatzansprüche auf Unfallgutachtenbasis umfassender: Die Kaskoversicherung ersetzt nur den reinen Schaden.
- Das Unfallgutachten beziffert die Schadenshöhe, Reparaturkosten, Reparaturweg, die Reparaturdauer, die merkantile Wertminderung und bei einem Totalschaden auch den Wiederbeschaffungswert sowie Restwert. Hinweise zum Unfallhergang sind möglich.
- Ein Schadensgutachten hat nicht nur einen feststellenden, sondern auch einen beweissichernden Charakter (falls es zu einem Zivilprozess kommt).
2. Ihre Rechte
Ihre Rechte nach einem Unfall setzen Sie Berlin & Brandenburg mit ADA Gutachten durch
Auf der Basis eines BGH Urteils aus dem Jahr 2014 steht Ihnen als Unfallgeschädigter ein unabhängiges Gutachten zu, dessen Kosten die Versicherung des Unfallverursachers zu zahlen hat. Sie müssen sich nicht auf den vom gegnerischen Versicherer gestellten Kfz Gutachter einlassen.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme erfahren Sie nach einem Autounfall bei Roberto Bertussin schnell, wie umfassend Ihre Rechte sind und welche Werkstatt in Frage kommt. Sie haben beispielsweise Anspruch auf ...
Erstellung eines Schadensgutachtens oberhalb der Bagatellschadengrenze von ca. 750 Euro.
einen Mietwagen oder Nutzungsausfall.
die Erstattung des merkantilen Minderwertes.
die Übernahme von Rechtsanwaltskosten.
eine Unkostenpauschale.
Schmerzensgeld bei einem Personenschaden.
die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung (Unfallkosten auszahlen lassen).
viele weitere Schadensersatzpositionen!
"Kleiner" Schaden, große Wirkung! Unterschätzen Sie die Kosten nicht
Der kleine Kratzer wird schon nicht so schlimm sein. Von wegen! Unterschätzen Sie als Unfallbeteiligter einen vermeintlichen (!) Bagatellschaden nicht, denn das wahre Ausmaß kann hinter der Verkleidung liegen und schnell eine vierstellige Höhe annehmen.
Ob es sich wirklich nur um einen Bagatellschaden handelt, überlassen Sie am besten der Expertise eines unabhängigen Gutachterbüros wie ADA in Berlin und Brandenburg. Sie brauchen keinen vereidigten Sachverständigen oder eine Prüfstelle wie den TÜV für die Durchsetzung Ihrer Rechte mit einem Schadensgutachten beauftragen.
3. Fragen
Häufige Fragen zum Unfallgutachten:
Kfz Gutachter Roberto Bertussin antwortet
Die Kosten für ein Unfallgutachten hängen von der Schadenshöhe ab. Je größer der Schaden, desto geringer der Prozentsatz für die Ermittlung der Gutachterkosten. Viele Unfallgutachten kosten zwischen 500 und 1.000 Euro.
Bei Fremdverschulden (= Haftpflichtfall) übernimmt der Versicherer des Unfallgegners die Kosten für ein Unfallgutachten. Im Kaskofall (eigene Schuld oder höhere Gewalt wie Hagelschaden) zahlt im Regelfall die eigene Kaskoversicherung, falls ein Unfallgutachten notwendig ist.
Oberhalb der Bagatellschadengrenze von 750 Euro ist ein objektives (!) Unfallgutachten dringend zu empfehlen, um alle Schadensersatzpositionen auf einer aussagekräftigen Basis abrechnen zu können. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Unfallgutachten.
Ja, im Haftpflichtfall dürfen Sie bei eigener Unschuld selbst einen Gutachter beauftragen und den von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners gestellten ablehnen. Im Kaskofall sieht das anders aus. Hier wird die Versicherung ihr Weisungsrecht ausüben und selbst ein Unfallgutachten in Auftrag geben.
4. Wer stellt den Gutachter?
Wer stellt den Gutachter nach einem Verkehrsunfall?
Bei einem fremdverschuldeten Haftpflichtschaden können Geschädigte selbst aktiv werden. Anders sieht es bei einem Kaskoschaden aus: Hier werden Versicherungen meistens selbst ein Unfallgutachten in Auftrag geben, sofern das Unfallfahrzeug nicht nur einen Bagatellschaden aufweist. Sie sollten also nicht vorschnell aktiv werden.
Haftpflichtschaden & Kaskoschaden: Unterschiede beim Unfallgutachten?
Bei einem Haftpflichtschaden (= unverschuldeter Unfall) haben Geschädigte abgesehen von den Kosten für die Reparatur weitere Ansprüche auf Schadensersatz für den erlittenen Minderwert, auf eine Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen, auf Übernahme von Rechtsanwaltskosten bis zu einem Prozess vor Gericht und Vieles mehr.
Bei einem Kaskoschaden wird nur der vertragliche Anspruch erfüllt, der sich auf die reine Schadenregulierung begrenzt. Prüfen Sie diesbezüglich den Leistungsumfang Ihrer Kasko-Versicherungspolice oder fordern Sie eine Stellungnahme des Versicherers für Ihren Fall an.
5. Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Kostenvoranschlag oder Gutachten: Was brauche ich nach einem Unfall?
Diese Frage hängt unmittelbar mit der Schadenshöhe für das Unfallfahrzeug zusammen: Oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro laut BGH werden die Kosten für ein Unfallgutachten von der Versicherung übernommen. Unter dieser Grenze reicht ein Kostenvoranschlag für die Schadensabwicklung aus.
Je nach Unfallhergang, Schadensszenario und Schuldfrage kann auch ein Kurzgutachten in Frage kommen. Wenn Sie bei einem großen Schaden nur einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt nutzen, 'verzichten' Sie auf einen Großteil möglicher Schadensersatzpositionen wie Nutzungsausfall. Dessen Dauer lässt sich nur aus einem Unfallgutachten ableiten.
6. Fristen
Unfallgutachten: Welche Fristen sind einzuhalten?
Die fristgerechte Schadensmeldung ist in formaler Hinsicht essentiell, um mit der zuständigen Versicherung abrechnen zu können bzw. den Versicherungsschutz zu aktivieren. Der Unfallverursacher, dessen Versicherung den Schaden zu regulieren hat, muss ihn spätestens innerhalb von 7 Tagen melden. Bei einigen Policen ist eine kürzere Frist für die Schadensmeldung von nur 3 Tagen vorgesehen. Es gibt ohnehin nach einem Unfall keinen Grund, mit der Meldung zu warten.
Ablauf: So hilft Ihnen Kfz Gutachter
Roberto Bertussin im Schadensfall
1. Schritt: Gutachter kontaktieren
Nehmen Sie noch am Unfallort oder direkt danach Kontakt mit Roberto Bertussin auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen und eine aussagekräftige Dokumentation bzw. Beweissicherung vorzunehmen. Das ist durch die 60 Minuten Unfallhilfe direkt am Ort des Geschehens möglich.
2. Schritt: Begutachtung vor Ort
Die Schadensbegutachtung ist zeitnah und flexibel vor Ort (ggf. auch am Arbeitsplatz) nach Rücksprache mit Ihnen möglich. Wir finden eine unkomplizierte Lösung!
3. Schritt: Erstellung des Unfallgutachtens
Nachdem das Auto eingehend begutachtet wurde, erstellt der Sachverständige das wichtige Dokument für die Schadensabwicklung binnen 24 und 48 Stunden (je nach Arbeitsaufkommen und Komplexität des Schadensbildes). Hierzu kommt das praxiserprobte Audatex-Gutachterprogramm zum Einsatz. Im Einzelfall kann es ein wenig länger dauern, falls Recherchen notwendig sind. Sie sollten das also eher als Hinweis auf eine gründliche Arbeitsweise sehen.
4. Versand des Unfallgutachtens ggf. an den Anwalt
Durch die Beauftragung von Kfz Gutachter ADA setzen Sie auf eine leistungsstarkes Team, das Ihnen die gesamte Schadensregulierung aus der Hand nehmen wird. Machen Sie sich um Fristen und die Kommunikation mit der Versicherung keine Sorgen!
5. Auszahlung der Schadenssumme oder Reparatur
Je nach Schadensszenario und Interessenlage können Sie den Schaden reparieren oder sich die Summe bei der fiktiven Abrechnung auszahlen lassen. Roberto Bertussin prüft auf der Grundlage aller Zahlen, welche Option für Sie finanziell vorteilhaft ist.
7. Kosten
Welche Kosten fallen für ein Unfallgutachten an?
Die Kosten für das Unfallgutachten hängen prozentual von der Schadenshöhe ab. Bei einem Schadenswert von 2.000 Euro betragen die Kosten für das Unfallgutachten 30 % (= 600 Euro). Bei einem Gesamtschaden von 10.000 Euro werden 12 % zugrunde gelegt, was Kosten in Höhe von 1.200 Euro für das Unfallgutachten entspricht.
Im Haftpflichtfall brauchen Sie in aller Regel nicht für die Kosten für ein Unfallgutachten aufzukommen, zumal Sie durch die Abtretungserklärung gar nicht damit in Berührung kommen werden.
Wer zahlt die Kosten des Gutachters bei eigener Schuld?
In diesem Fall wird die Kaskoversicherung oberhalb einer Schadensgrenze von ca. 2.000 Euro die Gutachterkosten übernehmen.
Liegt nachweislich Absicht oder grobe Fahrlässigkeit vor, kann die Versicherung Leistungen komplett verweigern.
Was wird bei einem Unfallgutachten überprüft?
Der Kfz-Sachverständige wird das Fahrzeug nach einem festgelegten Schema genau unter die Lupe nehmen und eine umfangreiche Dokumentation mit Fotos im Unfallgutachten vornehmen.
Am Ende der Begutachtung werden mit einem speziellen Programm alle relevanten Werte aussagekräftig hergeleitet. Natürlich spielen auch Fahrzeugdaten wie Alter / Baujahr, Laufleistung, Ausstattung, Sonderausstattung und etwaige Vorschäden eine Rolle.
Zu den wichtigsten Inhalten eines Unfallgutachtens gehören:
- Beschreibung & Dokumentation der unfallbedingten Schäden.
- Kalkulation der Reparaturkosten.
- Würdigung der Sonderausstattung und weiterer wertrelevanter Faktoren.
- Beschreibung des Reparaturweges samt Ausfallzeit.
- Beurteilung der Wirtschaftlichkeit: Liegt ein Totalschaden vor?
- Herleitung der unfallbedingten merkantilen Wertminderung.
- Berechnung von Wiederbeschaffungswert und Restwert (relevant für die Abrechnung auf Totalschadenbasis).
- Angaben zu Vorschäden oder Altschäden.
Unfallgutachten, aber von wem? Wie Sie einen unabhängigen Kfz Gutachter beauftragen
Mit dem ADA Kfz Gutachterbüro haben Sie im Großraum Berlin und Brandenburg einen leistungsstarken Partner für die unabhängige Schadensregulierung nach einem Unfall gefunden. Sie sollten die Nummer der Notfall-Hotline 01520 2524254 speichern, um für den Ernstfall perfekt vorbereitet zu sein.
Nehmen Sie zeitnah nach dem Unfall Kontakt auf, um das Vorgehen zu besprechen und das Unfallgutachten als Basis für Ihre Schadensersatzforderungen zeitnah zu erstellen. Ihr Gutachter wird Ihnen sagen, welche Informationen er von Ihnen für das Gutachten benötigt. Alle Informationen, die Sie zum Ihrem Fahrzeug und zur Dokumentation des Unfallgeschehens weitergeben können, sind für die Aussagekraft des Gutachtens sehr dienlich.
Abtretungserklärung für Gutachten unterschreiben
Zu Beginn werden Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben, damit die Regulierung Fahrt aufnehmen kann. Sie brauchen durch diesen Schritt nicht in Vorkasse für das Unfallgutachten gehen: Der Gutachter wird seine Kosten direkt mit der Versicherung abrechnen können.
Wie lange dauert ein Unfallgutachten? Gründlichkeit geht vor!
Bei Roberto Bertussin haben Gründlichkeit und Aussagekraft eines Unfallgutachtens immer Vorfahrt. Daher gibt es kein Schnelligkeits-, aber ein Qualitätsversprechen, das durch die hohe Kundenzufriedenheit bestätigt wird.
In der Regel werden Sie ein Unfallgutachten in 1 bis 2 Tagen in den Händen halten. In Einzelfällen kann es ein wenig länger dauern, was sich für Ihre Ansprüche auf Schadenersatz aber nur auszahlen wird.
8. Schaden auszahlen
Kann ich mir den Unfallschaden auszahlen lassen?
Ja, diese Möglichkeit der fiktiven Abrechnung können Sie auf Basis des erstellten Unfallgutachtens ergreifen. Es besteht im Rahmen der Schadensabwicklung kein Zwang zur konkreten Abrechnung. Sie müssen also einen Unfallschaden nicht zwangsläufig reparieren lassen. Mit einem unabhängigen (!) Kfz Gutachter an Ihrer Seite können Sie ALLE Optionen zu Ihrem Vorteil prüfen.
Kfz Gutachter Berlin & Brandenburg:
Jetzt anrufen oder Nachricht senden!
Termin vereinbaren und Schadensregulierung starten:
Kann die gegnerische Versicherung das Unfallgutachten anfechten?
Ja, prinzipiell kann der gegnerische Versicherer ein erstelltes Unfallgutachten anfechten, aber nicht ohne KONKRETEN Grund. Das machen Gerichtsurteile zu dieser Thematik deutlich.
Eine Anfechtung ist möglich, wenn Zweifel an der fachlichen Qualifikation und Unabhängigkeit des Sachverständigen bestehen oder das Unfallgutachten nachweislich fehlerhaft ist.
Ein Gutachten ist nicht grundlos anfechtbar
Die bloße, nicht begründete Aussage, dass ein Gutachten falsch sei, reicht für die Anfechtung nicht. Eine fundierte Stellungnahme mit handfesten Aussagen über das erstellte Gutachten ist in aller Regel eine Voraussetzung. Als Frist für die Anfechtung sind die üblichen 4 bis 8 Wochen der Schadensregulierung anzusehen. Paragraph 121 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) konkretisiert, dass die Anfechtung bei Bekanntwerden der Umstände unverzüglich zu erfolgen hat.
9. Kommentar vom Fachanwalt
Ein Kommentar der Fachanwaltskanzlei Blasche & Pucciarelli Rae
Anfechtung des Gutachtens der Versicherung: Hierauf kommt es an!
Wie auch in allen anderen Fällen der Unfallschadenregulierung können wir Ihnen nur raten, sich auch hier Hilfe von einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu holen.
Die Fachanwaltskanzlei Blasche & Pucciarelli Rae (verkehrsrechtsanwälte.berlin) können nach ihrer anwaltlichen Praxis die vorstehenden Ausführungen gänzlich bestätigen.
Wir führen etliche Unfallabwicklungen und Schadenregulierungen über das ganze Jahr hinweg durch und erleben seitens der Versicherungswirtschaft ein mittlerweile fast automatisches und stark angestiegenes Kürzungsverhalten. Hierbei findet man das gesamte denkbare Spektrum, angefangen mit der Streichung von Verbringungskosten zum Lackierer, zu Kürzungen der Aufschläge zur unverbindlichen Preisempfehlung auf Ersatzteile (UPE), über den unzulässigen Verweis auch bei neueren Fahrzeugen oder solchen, die regelmäßig in einer Markenwerkstatt betreut wurden, auf die Stundensätze billiger Referenzwerkstätten, bis hin zu unzulässigen Vorgaben in Richtung eines minderwertigen Reparaturweges. Teilweise geht es sogar so weit, dass die Versicherer nur darauf warten, irgendwelche Kürzungen vornehmen zu können.
Gerne und häufig wird hierbei seitens der Gutachter der Versicherer eine Instandsetzung anstelle eines Austauschs von beschädigten Karosserieteilen kalkuliert, obgleich in aller Regel einzig der Austausch durch ein Neuteil eine fachgerechte Schadenbeseitigung darstellt. Dabei vergessen die Versicherer allerdings, dass es der Gutachter des Geschädigten ist, der mit seiner Expertise den sach- und fachgerechten Reparaturweg kalkuliert und nicht etwa der Fremdgutachter des Versicherers. Dies der Versicherung klar zu machen, ist eine Hauptaufgabe des erfahrenen Fachanwalts für Verkehrsrecht.
Je nach Gesamtschadenumfang kommen hier schnell Kürzungenbeträge im deutlich vierstelligen Bereich für den einzelnen Schadenfall zusammen.
Daher ist der Weg zum unabhängigen Sachverständigen und zum Fachanwalt für Verkehrsrecht beinahe unerlässlich. Hätte ein Geschädigter sich von vornherein in die Hände des Schadenmanagements der Versicherung und damit auch eines Versicherungsgutachters begeben, wäre dem Geschädigten überhaupt nicht aufgefallen, mit wie viel weniger er abgespeist werden soll, als ihm dies eigentlich zusteht. Der oftmals falsche, da nicht sach- und fachgerechte Reparaturweg des Gutachters der Versicherung kann auch zu Folgeproblemen führen, wenn es später zu einem weiteren Unfall kommen sollte. Ein nicht sach- und fachgerecht beseitigter Schaden führt beim nächsten Unfall schnell und im Einzelfall sogar berechtigt zu erheblichen Kürzungen oder gar einer kompletten Ablehnung der eigenen Ansprüche.
Es darf im Sinne der Grundregel „der Geschädigte ist der Herr des Restitutionsgeschehens“, aber auch nicht außer Acht gelassen werden, dass es das gute Recht eines jeden Geschädigten ist, sich den im Gutachten kalkulierten Betrag netto auszahlen zu lassen, und das eigene Fahrzeug in einer günstigeren freien Werkstatt und nicht vollumfänglich fachgerecht reparieren zu lassen. Die hierbei eingesparten Kosten haben indes nicht auf dem Konto der Versicherung zu verbleiben, sondern müssen rechtmäßig ihren Weg zum Geschädigten finden. Denn alleine der Geschädigte entscheidet OB, WANN und WIE er reparieren lässt. Um dies aber gewährleisten zu können ist es unerlässlich, dass man sich nach einem Schadenfall nicht zuerst bei der Versicherung meldet, sondern den Weg zu einem unabhängigen Sachverständigen oder zum Fachanwalt für Verkehrsrecht geht.
Gutachterauswahl: Achten Sie auf Seriosität, Qualität und Service!
Sie erkennen an der grundsätzlichen Möglichkeit, ein Unfallgutachten anfechten zu können, die Notwendigkeit, bereits bei der Gutachterauswahl großen Wert auf Qualität und Seriosität zu legen. Mit dem Team rund um Roberto Bertussin setzen Sie in Berlin und Brandenburg in dieser Hinsicht auf langjährige Erfahrung in der Regulierungspraxis und anerkannte Standards durch die Zertifizierung des TÜV Rheinlands.
Hunderte erstellte Unfallgutachten sowie viele zufriedene Kunden sind der beste Beweis, dass ein unabhängiges Gutachterbüro nach einem unverschuldeten Unfall die beste Adresse für die Ansprüche von Geschädigten ist.
Sie brauchen ein Unfallgutachten im Großraum der Hauptstadt Berlin?
Dann fahren Sie mit dem Service des ADA Kfz Gutachters Roberto Bertussin an 7 Tagen in der Woche zwischen 8 und 22 Uhr am besten. Die Erstellung von unabhängigen Unfallgutachten ist eine unsere Kernkompetenzen!
Binnen 60 Minuten Soforthilfe am Unfallort nutzen!
Zögern Sie nicht, nach dem Unfall Kontakt unter 01520 2524254 aufzunehmen und sich mit Blick auf ein notwendiges Unfallgutachten beraten zu lassen. Vielleicht können wir noch mehr für Sie tun? Werfen Sie einen Blick auf unsere Leistungen. Beim Gebrauchtwagen (ver)kauf kann sich eine professionelle Fahrzeugbewertung auszahlen.