Fiktive Abrechnung (die Auszahlung nach Gutachten)
Unter der fiktiven Abrechnung (Auszahlung nach Gutachten) ist zu verstehen, dass sich der Unfallgeschädigte seine Schadenersatzansprüche (von dem Kfz Gutachter ermittelte Reparaturkosten) von der gegnerischen Versicherung (netto) auszahlen lässt. Eine zusätzliche Rechnung oder andere Belege brauchen nicht vorgelegt werden.
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Ihr unabhängiger Kfz Gutachter in Berlin und Brandenburg, Roberto Bertussin.