Schadenminderungspflicht
Die Schadenminderungspflicht, auch unter dem Namen (Schadensminderungsobliegenheit) bekannt, ist bei der Abwicklung bei einem Unfallschaden ein sehr beliebtes Thema und auch die Versicherungen achten sehr darauf.
Das bedeutet, dass Sie als Geschädigter verpflichtet sind, nach einem Unfall die Kosten des Schadens so gering wie möglich zu halten. Des Weiteren dürfen Sie als Geschädigter nach der Schadensregulierung nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als ohne den Unfallschaden.
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Ihr unabhängiger Kfz Gutachter in Berlin und Brandenburg, Roberto Bertussin.