Erfahrungen & Bewertungen zu ADA Kfz Gutachter und Kfz Sachverständiger in Berlin und Brandenburg

Wir sind für Sie da!

Häufig gestellte Fragen, von:

Unfallgeschädigten, Verursachern eines Verkehrsunfalls
und wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist.

Die Schadensabwicklung ist komplex und voller Fragen

Sie sind hoffentlich nicht allzu häufig in einen Unfall verwickelt. Woher sollen Sie also das Expertenwissen haben, wie genau der Ablauf ist, welche Rechte Sie haben und wie genau die Schadenabwicklung läuft. Holen Sie sich also einen vertrauensvollen, professionellen Partner an Ihre Seite. Für den Anfang beantworten wir Ihnen hier die häufigsten Fragen.

Jeder Unfallschaden und die Situation ist individuell. Gerne beantworten wir Ihre Fragen per Telefon oder unkompliziert per WhatsApp.

Fragen von Unfallgeschädigten

Sie sind Geschädigter!
Häufige Fragen

Bei individuellen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Rufen uns gern unter der Nummer: 01520 2524254 an oder
schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@kfz-gutachter-ada.de

Wurden Sie unverschuldet in einen Autounfall verwickelt, ist das ein Haftpflichtschadenfall. Als Geschädigter haben Sie die freie Wahl eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Dies gilt auch, wenn die gegnerische Versicherung ein Gutachten in Auftrag gibt.

Die Kosten für das Kfz Gutachten nach einem unverschuldeten Schadensfall muss die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers tragen. Unter § 249 BGB ist geregelt, dass der Unfallgegner zu Schadenersatz verpflichtet ist. Ihnen entstehen keinerlei Kosten nach einem unverschuldeten Autounfall.

Ja, auch wenn die Reparaturkosten ein häufiger Streitpunkt zwischen dem Unfallgeschädigten und der gegnerischen Versicherung sind. Denn die Versicherung versucht durch die Reparatur in deren Partnerwerkstätten Geld zu sparen. Sie haben allerdings die freie Kfz Werkstattwahl, ob nun freie Werkstatt oder Markenwerkstatt.

Als Unfallgeschädigter dürfen Sie auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne einen Anwalt aus unserem Netzwerk.

Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, können Sie die gesamte Schadensabwicklung getrost an einen unabhängigen Kfz Gutachter übergeben. Er sendet das Gutachten an alle Beteiligten und Sie müssen lediglich auf die Überweisung der gegnerischen Versicherung warten. Ob Sie sich für die Auszahlung des Unfallschadens (fiktive Abrechnung) oder die Reparatur Ihres Autos entscheiden, bleibt im Haftpflichtschadenfall Ihnen überlassen.

Ein fachkundiger Kfz Gutachter kennt Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Autounfall genau. Ebenso, dass Versicherungen Geld sparen wollen, wo es nur geht. Allerdings müssen Sie als Geschädigter nach dem Unfall so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht passiert. Sollte die Versicherung versuchen, Ansprüche zu streichen oder zu kürzen, ziehen wir bei Bedarf einen Anwalt hinzu und setzen Ihre Rechte durch.

Ja, bei einem Haftpflichtschadensfall haben Sie das Recht auf einen Mietwagen. Dies gilt für die Dauer der Reparatur oder im Falle eines Totalschadens für die Dauer der Wiederbeschaffung. Alternativ können Sie sich auch für eine Nutzungsausfallentschädigung entscheiden.

  • Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren
  • Unfallstelle absichern
  • Rufen Sie die Polizei & Rettungskräfte
  • Erste Hilfe leisten 
  • Beweisaufnahme: Machen Sie Fotos und erstellen einen Unfallbericht
  • Daten mit dem Unfallgegner austauschen
  • Informieren Sie einen unabhängigen Kfz Gutachter – er wird sich um alles Weitere kümmern

Fragen von Unfallverursachern

Sie sind Verursacher!
Häufige Fragen:

Bei individuellen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Rufen uns gern unter der Nummer: 01520 2524254 an oder
schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@kfz-gutachter-ada.de

Als Unfallverursacher müssen Sie innerhalb von 7 Tagen den Schaden Ihrer und der gegnerischen Versicherung melden. Vermeiden Sie Schuldeingeständnisse am Unfallort. Die Schadensmeldung kann telefonisch oder online vorgenommen werden und enthält folgende Angaben: 

  • Vollständige Kontaktdaten des Versicherungs­nehmers und Unfallopfers
  • Versicherungs­nummer
  • Zeitpunkt des Schadens
  • Beschreibung der Schadens und des Unfallhergangs
  • Unfallbericht
  • Nachweise wie Fotos, Videos, Polizeibericht und Zeugenaussagen

 

Handelt es sich lediglich um einen Bagatellschaden (etwa 750,- Euro) und ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, ist dies nicht nötig. Bei Verletzten, unklarerer Schuldfrage oder größeren Blechschäden sollten Sie unbedingt die Polizei hinzuziehen.

Schnell kann man auf die Idee kommen, den Unfallschaden ohne die Versicherung abzuwickeln, um eine Hochstufung zu vermeiden oder Zeit zu sparen. Dazu würden wir nur raten, wenn es sich um einen kleinen Schaden (Bagatellschaden) handelt und Sie die Kosten genau einschätzen können. Allerdings ist diese Einschätzung für Laien oft schwierig und es können Folgekosten des Schadens entstehen. 

Für Unfallverursacher innerhalb der Probezeit kann es zu einer Probezeitverlängerung, Punkten in Flensburg, einem Bußgeld oder gar einem Fahrverbot kommen – je nach Verstoß. Die Unterteilung erfolgt in A- und B-Verstoß.

Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls läuft die Beauftragung eines Kfz Gutachters über Ihre Versicherung, diese ist weisungsbefugt.

Die Kosten für das Gutachten des Unfallopfers trägt die Versicherung des Unfallverursachers. Ob für Ihr eigenes Fahrzeug ein Gutachten angefordert wird, liegt im Ermessen Ihrer Versicherung.

Fragen wenn die Schuld unklar ist

Die Schuldfrage ist unklar!
Häufige Fragen:

Bei individuellen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Rufen uns gern unter der Nummer: 01520 2524254 an oder
schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@kfz-gutachter-ada.de

Vorab: Vermeiden Sie ein Schuldeingeständnis am Unfallort. Das kann Ihnen später nachteilig ausgelegt werden. Bei unklarerer Schuldfrage sollte die Polizei hinzugezogen werden, die einen Unfallbericht erstellt. Für weitere Beweisaufnahme und Dokumentation kann man einen Kfz Gutachter hinzuziehen. Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, um die Schuldfrage zu klären, würde man einen Fachanwalt einschalten.

Eindeutige Antwort: erstmal niemand. Denn die Schuldfrage muss eindeutig geklärt sein, damit die Versicherung die Schadensregulierung vornimmt. Ein unabhängiger Kfz Gutachter kann hier bares Geld wert sein.

Nein, es gibt auch die Möglichkeit der Teilschuld. Eine Teilschuld kann zu unterschiedlichen Teilen zugeordnet werden: Ihr Unfallgegner erhält 60 % Teilschuld und Sie 40 %. Nach diesem Prozentsatz errechnet sich der Anteil des Schadensersatzes.

Die Polizei darf keine Beurteilung der Schuldfrage vornehmen. Jedoch ist ihr Unfallbericht Basis für die Klärung. Eine Entscheidung über die Schuldfrage dürfen Kfz Sachverständige oder Gerichte übernehmen.

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