Merkantile Wertminderung
Wurde Ihr Fahrzeug durch einen Autounfall beschädigt, gestaltet sich der Verkauf des Fahrzeugs schwieriger, als wenn Ihr Fahrzeug keinen Unfallschaden erlitten hätte.
Sie als Käufer fragen natürlich den Händler/ Verkäufer, ob das Auto schon mal einen Unfallschaden hatte. Sollte der Händler/ Verkäufer jetzt gegenüber Ihnen bestätigen, dass es sich hier um einen reparierten/ Instand gesetzten Unfallfahrzeug handelt, werden Sie sicherlich vom Kauf Abstand nehmen, obwohl der Schaden sogar in einer Fachwerkstatt sach- und fachgerecht repariert wurde.
Denn wer möchte bitte ein Unfallfahrzeug haben, wo noch verborgene Mängel vorhanden sein könnten, die sich erst in Zukunft bemerkbar machen.
Des Weiteren müssen Sie bei Veräußerung Ihres Fahrzeuges den reparierten/ Instandgesetzten Unfallschaden angeben. Sollten Sie das nicht tun, so liegt hier eine arglistige Täuschung vor.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände und um einen Verlust auszugleichen, wird daher trotz sach- und fachgerechter Instandsetzung in einem Schadengutachten zur sogenannten merkantilen Wertminderung Stellung genommen. Die Höhe der Wertminderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, ob es Vor- und Altschäden gibt oder ob es schon mal eine merkantile Wertminderung an einem selben beschädigten Teil gab. Bei Rückfragen steht Ihnen der Kfz Gutachter Ada unverbindlich zur Verfügung
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Ihr unabhängiger Kfz Gutachter in Berlin und Brandenburg, Roberto Bertussin.