Kfz Gutachter Spandau & ganz Berlin
Ein Unfall kommt meist unvorhergesehen und plötzlich. Versuchen Sie dennoch in dieser Ausnahmesituation besonnen zu handeln. Als Geschädigter sollten Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung "überreden lassen" deren Service zu nutzen. Sie haben das Recht kostenlos einen unabhängigen Kfz Sachverständigen in Berlin Spandau zu beauftragen. Wir ermitteln die Schadenhöhe objektiv und setzen uns für die Rechte der Unfallopfer ein.
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Unabhängig von Versicherungen
Kfz Gutachter in Berlin Spandau: In Ihrem Kiez im Einsatz
Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und Sie möchten die Regulierung des Schadens so schnell wie möglich erledigt sehen? Wir sind als Kfz Gutachter in Berlin Spandau nach spätestens 60 Minuten bei Ihnen und kümmern uns um das Unfallgutachten inkl. Beweisaufnahme, Ermittlung der Schadenhöhe etc. Auf Wunsch übernehmen wir mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht die komplette Schadensregulierung, um Ihre Ansprüche als Unfallgeschädigter vollumfänglich durchzusetzen.
Im Bezirk Berlin Spandau bietet unser Sachverständigenbüro umfassende Unfallhilfe. Auf uns können Sie sich verlassen!
Notfallhilfe: innerhalb von 60 Min am Unfallort in Berlin Spandau
Auch am Wochenende für Sie da
Bequemer Vor-Ort-Service
DGuSV geprüft & TÜV-Rheinland zertifiziert
Kostenfrei für Unfallgeschädigte
Unfallgutachten & Wertgutachten

Top Beratung durch TÜV-zertifizierten Experten: Kfz Sachverständiger Roberto Bertussin
Kfz Gutachter Berlin Spandau: Jetzt anrufen oder Nachricht senden!
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Schadenhöhe selber einschätzen?
Einige Beispielschänden mit Schadenshöhe aus unserem Alltag
Viele Unfallgeschädigte verschätzen sich bei der Schadenhöhe.
Verdeckte Schäden lassen die Kosten des vermeintlichen Bagatellschadens schnell explodieren.

8.916,00 € Schadenhöhe

2.239,00 € Schadenhöhe

3.536,00 € Schadenhöhe
Schon gewusst?
Häufig gestellte Fragen
Wenn die gegnerische Versicherung Sie kontaktiert, bleiben Sie höflich, aber zurückhaltend. Vermeiden Sie es, detaillierte Aussagen zum Unfallhergang oder zur Schuldfrage zu machen. Es ist Ihr gutes Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter sowie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht drängen, die von der Versicherung vorgeschlagenen Dienstleister zu akzeptieren. Denken Sie daran, dass die Versicherung des Unfallverursachers in erster Linie ihre eigenen Interessen vertritt.
Ein Unfallbericht sollte sachlich und chronologisch verfasst sein. Beantworten Sie die W-Fragen: Wer war beteiligt? Was geschah? Wann und wo ereignete sich der Unfall? Welche Folgen hatte er? Verwenden Sie das Präteritum und verzichten Sie auf persönliche Bewertungen oder Vermutungen. Eine klare Struktur hilft dabei, den Ablauf nachvollziehbar darzustellen. Unser Tipp: machen Sie möglichst viele Fotos von dem Unfallort und der Umgebung.
Eine Abtretungserklärung ermöglicht es Ihnen als Geschädigten, Ihre Schadensersatzansprüche aus einem Unfall an Dritte, wie beispielsweise eine Kfz-Werkstatt oder einen Gutachter, zu übertragen. Dadurch kann die Werkstatt die Reparaturkosten direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers abrechnen, ohne dass Sie in Vorleistung treten müssen. Dies erleichtert den Abwicklungsprozess und reduziert Ihren administrativen Aufwand.
Eine Reparaturbestätigung ist ein Dokument, das die fachgerechte Instandsetzung Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall bescheinigt. Sie wird häufig von einem unabhängigen Sachverständigen ausgestellt und dient als Nachweis gegenüber der Versicherung, insbesondere wenn Sie Nutzungsausfallentschädigungen geltend machen möchten. Auch bei einer selbst durchgeführten Reparatur kann eine solche Bestätigung erforderlich sein.
Bei unklarer Schuldfrage oder Streitigkeiten an der Unfallstelle, sollten Sie die Polizei hinzuziehen, damit diese den Unfall aufnimmt und dokumentiert. Zusätzlich ist es ratsam, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, der den Schaden analysiert. Die gesammelten Beweise und Berichte können bei der Klärung der Verantwortlichkeiten helfen und sind bei eventuellen rechtlichen Auseinandersetzungen von Bedeutung.
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Schadensgutachten. Sie haben das Recht, einen Kfz Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Bei selbst verschuldeten Unfällen übernimmt meist die eigene Kaskoversicherung die Gutachterkosten, sofern dies im Versicherungsvertrag vorgesehen ist.
Ein Oldtimergutachten hat grundsätzlich kein festes Ablaufdatum. Es wird jedoch empfohlen, alle zwei bis drei Jahre ein neues Wertgutachten erstellen zu lassen, um den aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs zu dokumentieren. Dies ist besonders wichtig, da sich der Marktwert von Oldtimern im Laufe der Zeit verändern kann.
Neben den Reparaturkosten können Geschädigte weitere Ansprüche geltend machen, darunter:
- Wertminderung: Ausgleich für den verminderten Marktwert des Fahrzeugs nach der Reparatur.
- Nutzungsausfallentschädigung: Kompensation für die Zeit, in der das Fahrzeug nicht genutzt werden kann.
- Mietwagenkosten: Erstattung der Kosten für ein Ersatzfahrzeug während der Reparaturdauer.
- Spezialisierter Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Abschleppkosten: Übernahme der Kosten, wenn das Fahrzeug vom Unfallort entfernt werden muss.
- Gutachterkosten: Kosten für die Erstellung eines Schadensgutachtens durch einen Sachverständigen.
Es ist wichtig, alle Ansprüche sorgfältig zu dokumentieren und gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie folgende Schritte befolgen:
- Unfallstelle absichern: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, tragen Sie eine Warnweste und stellen Sie ein Warndreieck in ausreichender Entfernung auf.
- Erste Hilfe leisten: Versorgen Sie Verletzte und rufen Sie den Rettungsdienst.
- Polizei informieren: Bei Personenschäden oder erheblichen Sachschäden sollte die Polizei hinzugezogen werden.
- Unfall dokumentieren: Machen Sie Fotos vom Unfallort, den Fahrzeugen und notieren Sie die Kontaktdaten von Zeugen.
- Kfz-Gutachter anrufen & Unfallbericht erstellen: Füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Unfallbericht aus. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter begutachtet nun den Unfallschaden und dokumentiert Ihre Ansprüche in einem Unfallgutachten.
ADA Kfz Sachverständigenbüro
Kfz Sachverständiger Berlin Spandau: Unsere Leistungen
Unser Sachverständigenbüro hat ein breites Leistungsspektrum für den Bezirk Berlin Spandau. Neben Schadengutachten nach Ihrem Unfall führen wir auch Lackschichtenmessungen durch. Genauso sind wir professioneller Partner für Ihr Elektroauto oder Fahrzeugbewertungen. Ihr Kfz Gutachter erstellt Ihnen ebenso ein Kostenvoranschlag für die Reparatur Ihres Autos oder ermittelt den Wiederbeschaffungswert.
Ihre Rechte gegenüber der Versicherung des Unfallgegners
Ihre umfangreichen Ansprüche als Unfallgeschädigter
Neben der Erstattung des Schadens an Ihrem Fahrzeug, steht Ihnen auch die Kostenübernahme und freie Wahl eines Kfz Gutachters zu. Die gegnerische Versicherung muss Ihnen beispielsweise auch die Wertminderung, Schmerzensgeld, Gerichtskosten, Nutzungsausfallentschädigung zahlen. Für eine vollständige Übersicht laden Sie sich direkt unsere Checkliste runter.
Gerne klärt unser Sachverständigenbüro Sie persönlich über Ihre Ansprüche auf. Als zertifizierter Kfz Gutachter mit langjähriger Erfahrung weiß Roberto Bertussin, worauf es in einem Schadensfall in Berlin Spandau ankommt.
Lassen Sie sich bitte nicht auf die Aussagen der gegnerischen Versicherung ein und holen sich einen unabhängigen Partner an Ihre Seite. Ihr Sachverständigenbüro ADA in Berlin Spandau ist innerhalb von 60 Minuten bei Ihnen vor Ort.
Schadensprüfung durch unabhängigen Kfz Gutachter
Bitte lehnen Sie den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung ab. Dieser arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie. Beauftragen Sie kostenlos einen eigenes Unfallgutachten.
Anspruch auf Rechtsbeistand
Sollte es notwendig sein, empfehlen wir Ihnen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk. Als Unfallgeschädigter werden Ihnen die Kosten ersetzt.
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen
Während Sie Ihr Auto nicht benutzen können, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Sie haben die Wahl zwischen einem Mietwagen oder der Nutzungsausfallentschädigung, die sich nach der Nutzungsausfalltabelle berechnet.
Anspruch auf Auszahlung der Schadenssumme
Die fiktive Abrechnung ermöglicht Ihnen die Auszahlung des Unfallschadens statt den Schaden reparieren zu lassen. Rechengrundlage hierfür ist das Kfz Gutachten.
4 Schritte bis zur Auszahlung der
Schadensumme nach Ihrem Unfall:
1. Unabhängigen Kfz Gutachter kontaktieren
Dieser steht Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall ohne Kosten zu.
2. Besichtigung des Schadens (Schadensaufnahme)
Ihr Gutachter kommt innerhalb weniger Stunden zum Unfallort in Berlin Spandau und nimmt die Besichtigung, Beweissicherung & Dokumentation des verunfallten Fahrzeugs vor.
3. Gutachten-Erstellung
Nach der Begutachtung erstellen wir das Unfallgutachten (inkl. Wiederbeschaffungswert). Anschließend wie dies an alle Beteiligen verschickt.
4. Auszahlung
Ihnen wird die Schadenssumme überwiesen oder es erfolgt die Reparatur des Unfallwagens.
Kostenlose und fachkundige Beratung nutzen und
jetzt Termin für eine Begutachtung vereinbaren!
Inhalt eines Unfallgutachtens
Haftpflichtschaden = Kfz Gutachten kostenlos
Nach der Beweissicherung und professionellen Schadenaufnahme kann das Schadengutachten erstellt werden. Die Dokumentation des Unfalls ist genauso Bestandteil wie die Reparaturdauer und -kosten. Ob Totalschaden oder Lackschäden – ein aussagekräftiges Kfz Gutachten enthält umfangreiche Positionen, dazu gehören z. B.:
- Nutzungsausfall
Der Nutzungsausfall oder ein Mietwagen steht Ihnen für die Zeit zu, in der Ihnen Ihr Fahrzeug nicht zur Verfügung steht. Diese Zeit wird für das Kfz Gutachten kalkuliert. - Reparaturdauer
Ihr Kfz Sachverständiger kalkuliert die Dauer, die Ihre gewählte Kfz Werkstatt benötigt, um den vorherigen Zustand wiederherzustellen. - Wertminderung
Ihr Fahrzeug erleidet durch den Unfallschaden einen Wertverlust. Die Höhe der Wertminderung wird im Kfz Gutachten festgehalten. - Restwert
Nach dem Autounfall wird Ihr Fahrzeug in unrepariertem Zustand einen gewissen Restwert haben. Diese Position wird im Unfallgutachten berechnet.

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Ich bin in Berlin Spandau für Sie da, wann es Ihnen passt.
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