Erfahrungen & Bewertungen zu ADA Kfz Gutachter und Kfz Sachverständiger in Berlin und Brandenburg

Unfall! Was tun als Geschädigter?

Hilfreiche Tipps vom Kfz-Sachverständigen

Unfall, was tun als Geschädigter? Als erste Sofortmaßnahme einen versicherungsunabhängigen Kfz-Sachverständigen anrufen! Der Kfz Versicherung den Schaden melden? Im Idealfall einen Unfallbericht ausfüllen. Auch bei einem leichteren Unfall (zum Beispiel Parkrempler), kann der Schaden größer sein als gedacht. Finden Sie sich als Geschädigter in diesen Suchanfragen wieder? Dann kommt dieser Ratgeber als Soforthilfe wie gerufen.

Apropos: Kfz Gutachter ADA hilft Ihnen in ganz Berlin & Brandenburg binnen 60 Minuten! Sie müssen nur Kontakt aufnehmen, oberhalb der Bagatellgrenze ist ein Schadengutachten kostenlos. Denn alle Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

Lesedauer: ca. 6 Minuten

Kfz Gutachter Roberto Bertussin

Roberto Bertussin

Kfz-Sachverständiger

Das Wichtigste kompakt & kurz:

Unfall, was tun als Geschädigter? ADA hilft!

  • Geschädigte bzw. alle Unfallbeteiligten sollten Ruhe bewahren, die Unfallstelle sichern, bei Bedarf Rettungskräfte (112) und Polizei (110) rufen, Erste Hilfe leisten und danach den Unfallhergang dokumentieren.
  • Fahrerflucht bzw. das erlaubte Entfernen vom Unfallort ist gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) ein Straftatbestand. Via Kennzeichen und Zentralruf der Kfz-Versicherer lässt sich der Schädiger ggf. ausfindig machen.
  • Schuldfrage dokumentieren: Mit einem Schadensbericht inkl. Unfallskizze, Zeugenaussagen, aussagekräftigen Fotos von Schäden und Spuren sollte die Basis für die anschließende Schadenregulierung gelegt werden.
  • Geschädigte sollten sich nicht auf die Versicherung des Unfallgegners einlassen, Anspruchskürzungen wären vorprogrammiert!
  • Liegt kein Bagatellschaden mehr vor (über 1.000 Euro Reparaturkosten), haben Geschädigte nach einem Unfall Anspruch auf die Kostenübernahme für einen neutralen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt. Hier unser Tipp: setzen Sie immer auf spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht!

Häufige Fehler an der Unfallstelle

Einige Beispiele aus dem Alltag

Fehlende oder unzureichende Sicherung der Unfallstelle ist ein häufiger Fehler, der gefährlich sein kann. Viele Unfallbeteiligte fahren das Auto zu schnell zur Seite, wodurch sich die Beweissituation ungünstig verändern kann. Im Zweifelsfall vorher Fotos schießen und den Gutachter anrufen, um die Beweissituation als Unfallgeschädigter nicht zu verschlechtern.

Viele Geschädigte haben keine Vorlage für die Unfallberichterstellung griffbereit im Handschuhfach, was in dieser Ausnahmesituation für zusätzlichen Stress sorgt. Wir zeigen, wie Geschädigte einen Unfallbericht richtig schreiben.

Die 4 häufigsten Fragen nach Unfall als Geschädigter

Antworten als Soforthilfe nutzen!

Bei klarer Schuldfrage nicht zwingend, wobei die Schadenmeldung zur Beweissicherung sinnvoll sein kann. Bei strittiger Schuldfrage ist eine vorsorgliche Schadensmeldung empfehlenswert. Es kommt in diesem Schadensszenario auf belastbare Beweismittel an!

Sie können selbst einen Kfz-Sachverständigen zur Gutachtenerstellung einschalten. Bei Bedarf auch einen Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung beauftragen. Nutzungsausfall oder Mietwagen, Schadenersatz für die unfallbedingte Wertminderung und Schmerzensgeld sind weitere mögliche Rechte. Wir prüfen Ihren Fall!

Sobald die Bagatellschadengrenze überschritten ist, sollten Geschädigte nach dem Unfall einen Gutachter einschalten, um alle Rechte durchzusetzen. Wir prüfen die Schadenssumme und alle Rechte in Ihrem Fall! Mit professioneller Gutachterhilfe holen Sie das Maximum an Schadensersatz raus.

In diesem Unfallszenario ist der Leasinggeber oder Anbieter sofort zu kontaktieren. Dieser steuert als Fahrzeugeigentümer die anstehende Schadensregulierung. Im Leasingvertrag ist das Vorgehen im Schadensfall verbindlich festgeschrieben.

60 Min. Soforthilfe in ganz Berlin & Brandenburg

Vom TÜV Rheinland zertifizierter Kfz Gutachter

Gutachten bereits innerhalb von 24 - 48 Stunden fertig

Profitieren Sie vom Netzwerk an Anwälten & Werkstätten

Extra lange Öffnungszeiten 8:00 bis 22:00 Uhr

Checkliste für die Unfallstelle:

Was tun als Geschädigter?

  • 1 Priorität:

    Unfallstelle mit Warndreieck, Warnblinkanlage etc. absichern, um Folgeunfälle zu verhindern! Alle Unfallbeteiligten müssen sich den unmittelbaren Konsequenzen stellen.

  • 2 Priorität:

    112 wählen und Rettungskräfte anfordern, falls es abgesehen vom Sachschaden auch Verletzte gibt.

  • 3 Priorität:

    Bis zum Eintreffen von Rettungswagen und Polizei Verletzten Erste Hilfe leisten.

  • 4 Priorität:

    Formale Unfallaufnahme bzw. Beweissicherung durchführen: Unfallbericht mit Skizze anfertigen, Daten austauschen, Beweisfotos schießen, Zeugen befragen und deren Kontaktdaten festhalten. Noch am Unfallort einen eigenen Kfz Gutachter anrufen und schnelle Hilfe nach dem Unfall nutzen!

  • 5 Priorität:

    Der Unfallverursacher muss den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden. Mit Kontaktaufnahme zum Gutachter legen Geschädigte die Unfallabwicklung in professionelle & vor allem versicherungsunabhängige Hände!

ACHTUNG!

Unbedingt zu vermeidende Kardinalfehler

Lassen Sie sich keine Schuld einreden und unterschreiben Sie am Unfallort nie ein Schuldeingeständnis! Lassen Sie sich als Geschädigter nicht auf das Schadenmanagement des Unfallgegners ein, das kann nur zu einem großen finanziellen Nachteil führen. Sofortige Lösungen ohne Versicherung zum Schutz der Schadenfreiheitsklasse sind mit größter Vorsicht zu genießen.

Kfz Gutachter Berlin Ada

Die gegnerische Versicherung ruft an?

Vorsicht ist angesagt!

Vor allem, wenn man Ihnen ohne Kenntnis der Schadenhöhe sofort einen Kostenvoranschlag für eine "einfache" Schadenabwicklung ohne Anwalt unterjubeln will. Wer die Rechnung des Geschädigten zu bezahlen hat, wird sie möglichst niedrig halten wollen. Daher sind Sie mit einem eigenen Kfz Gutachter wie Roberto Bertussin eindeutig besser aufgestellt!

DGuSV Siegel

Soforthilfe vom Kfz-Gutachter in Berlin & Brandenburg

Für Sie da, wenn Sie uns brauchen.
Unkompliziert und schnell! Jetzt Kfz-Gutachter kontaktieren:

3 häufige Kürzungen gegnerischer Kfz-Versicherer

Kommt Ihnen dies evtl. bekannt vor?

  • 1. Reparaturkosten:

    Auch bei neuen Fahrzeugen und Anspruch auf Reparatur in einer Markenwerkstatt machen Versicherer nicht halt davor, die Werkstattkosten bzw. Stundenverrechnungssätze unzulässig zu kürzen. Bei einem Totalschaden kürzt die Gegenseite oft den Wiederbeschaffungswert.

  • 2. Unfallbedingter Wertverlust:

    Mit zunehmendem Alter des Fahrzeugs kürzen Haftpflichtversicherer oft stark am Minderwert oder stellen diesen ganz in Frage. Ein unabhängiges Unfallgutachten sorgt für klare Werte!

  • 3. Kürzungen bei fiktiver Abrechnung (Auszahlung)

    In diesem Abrechnungsmethode kürzen Versicherer besonders gerne bei den Verbringungskosten, Beilackierungskosten und der Nutzungsausfallentschädigung. Wehren Sie sich mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gegen ungerechtfertigte Kürzungen.

Unfall: Wem melden, was tun als ...?

  • Geschädigter:

    Der Unfallverursacher hat seiner Pflicht zur Schadensmeldung nachzukommen, Sie sollten Kfz Gutachter ADA einschalten und die Schadenregulierung in erfahrene Hände legen. Die maximale Frist zur Schadensmeldung beträgt 7 Tage.

  • Verursacher:

    Die Autoversicherung kommt ihrer Eintrittspflicht nur nach, falls der Schaden fristgerecht gemäß Versicherungsvertrag gemeldet wurde. Daher sollte der Unfallschaden schnellstmöglich gemeldet werden, was auch online bzw. per App jederzeit möglich ist.

  • Unklare Schuldfrage:

    In diesem Fall ist es ratsam, den Schaden auch der eigenen Kaskoversicherung bzw. Haftpflichtversicherung zu melden. Bei einer Quotenregulierung könnte auch ein Kaskoschaden entstehen. Lassen Sie sich von uns über das Quotenvorrecht bei einer Regulierung mit Teilschuld informieren.

Anwalt, Werkstatt oder Autohaus:

Besser zuerst zum Kfz-Sachverständigen

Das ADA Kfz-Sachverständigenbüro in Berlin ist die erste Anlaufstelle nach einem Unfall für Geschädigte, die sich um ALLES aus einer Hand nach Ihrer Kontaktaufnahme kümmert. Bei Bedarf wird schnell ein Anwalt aus dem Sachverständigennetzwerk vermittelt, die Suche entfällt für Geschädigte.

Bedenken Sie, dass Autohaus und Werkstatt im Gegensatz zu einem Gutachterbüro im Regelfall nicht auf die Schadenregulierung spezialisiert sind. Das kann schnell teuer werden, steuern Sie als Unfallgeschädigter nie zuerst ein Autohaus an!

3 häufige Kürzungen gegnerischer Kfz-Versicherer

Kommt Ihnen dies evtl. bekannt vor?

DGuSV Siegel

Sie befinden sich in besten Händen, wenn Sie mit Roberto Bertussin ein leistungsstarkes Kfz-Sachverständigennetzwerk aktivieren. Sie können sich gegen meistens unberechtigte Anspruchskürzungen mit einem Fachanwalt sofort wehren. Durch individuelle Beratung und neutrale Gutachterexpertise bleiben Kürzungen nie unerkannt!

Das steht Ihnen als Unfallgeschädigter zu

Kennen Sie diese Punkte?

  • Kein Bagatellschaden mehr, dann steht Ihnen ein Schadengutachten und Übernahme des Rechtsanwaltshonorars durch gegnerische Versicherung zu. Laien können die Bagatellschadengrenze nur schwer einschätzen. Dies sollte immer einem Fachmann überlassen werden.
  • Recht auf fiktive Abrechnung (§ 249 BGB) auf Gutachtenbasis, kein Reparaturzwang.
  • Verunfalltes Fahrzeug fällt reparaturbedingt aus? Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen einfordern!
  • Schadenersatz für merkantile Wertminderung: Unfallfahrzeuge bleiben im Wert gemindert, trotz fachmännischer Reparatur.
  • Auto nicht älter als 3 Jahre = Anspruch auf Reparatur in Markenwerkstatt laut BGH-Urteil wegen Garantieansprüchen.
  • Erstattung einer Unkostenpauschale für Auslagen des Geschädigten (Port, Telefonate etc.)
  • Nicht nur ein Blechschaden? Dann steht Ihnen auch Schmerzensgeld bei unfallbedingtem Personenschaden zu.
Erstaunt, wie viele Schadenspositionen Ihnen als Geschädigter nach Verkehrsunfall zustehen?

Sie können Ihre Rechte als Unfallopfer vertiefen und im Schadensfall konsequent einfordern. Für Schmerzensgeldansprüche (ggf. auch Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall etc.). sollten Geschädigte unbedingt einen Fachanwalt hinzuziehen.

Pflichten von Unfallopfern!

Das gilt auch für Geschädigte nach Unfall

Geschädigte haben Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten zu beachten! Das Unfallgeschehen muss dokumentiert werden, was aber letztlich nur im eigenen finanziellen Interesse ist. Zudem ist die Schadenminderungspflicht zu beachten, Kosten dürfen für die Versicherung des Unfallgegners nicht unnötig in die Höhe schießen.

Unfallschaden Renault Reparaturkosten 5.667,00 Euro

Beispiel für eine Schadensminderungspflicht:

Schon gewusst?

Bei einem unverschuldeten Autounfall ist die Frontscheibe gebrochen. Geschädigte sollten sie provisorisch abdichten oder das Auto unterstellen, um den Schaden durch Regen / Wasser nicht unnötig auszuweiten.

Beispiel: Nutzungswille nicht gegeben

...behauptet die gegnerische Autoversicherung

Im Rahmen von Schadenersatz für einen Nutzungsausfall ist Nutzungswille klar gegeben, wenn Sie täglich mit dem Auto zur Arbeit fahren. Auch ein vorhandener Zweitwagen ändert nichts am Nutzungswillen, falls er ebenfalls täglich genutzt wird. Nur die Nutzungsmöglichkeit lässt sich formal ausschließen, falls Sie verletzungsbedingt den Unfallwagen gar nicht fahren könnten.

Unfall im Ausland?

So funktioniert die Schadensabwicklung

Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz VOR der Urlaubsreise und schließen Sie bei Bedarf einen zusätzlichen Schutzbrief ab. Das Mitführen der grünen Versicherungskarte ist nicht mehr überall verpflichtend, aber nach wie vor sinnvoll. Denken Sie daran, einen Unfallbericht in der Zielsprache mitzunehmen, das Unfallrisiko ist im Ausland erhöht.

Am Unfallort sollten Sie die Polizei rufen, um trotz eventueller Sprachbarrieren eine einwandfreie Schadensaufnahme gewährleisten zu können. Bei eigener Schuld melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung vom Ausland aus. Ist der Autounfall nicht selbst verschuldet, kann die Unfallregulierung oft von Deutschland aus gelingen. Hierfür stellen Versicherungen so genannte Regulierungsbeauftragte zur Verfügung. Beachten Sie, dass das Schadensrecht des Ziellandes greift, wodurch Ansprüche bei einem Haftpflichtschaden geringer ausfallen können.

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Fazit:

Was tun nach Unfall als Geschädigter?

Sie wissen jetzt, was als Geschädigter nach Unfall zu tun ist, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese ohne Aufwand und Stress möglichst ungekürzt durchsetzen können.

Ihre Regulierungsformel: Maximale Entschädigung OHNE Gutachterkosten! Falls Sie in ganz Berlin und Brandenburg innerhalb von 60 Minuten wirkliche Soforthilfe nach dem Unfall durch einen TÜV-zertifizierten Gutachter nutzen wollen, sollten Sie sich schnellstmöglich an Ihren ADA Kfz Gutachter Roberto Bertussin wenden. Extra lange Öffnungszeiten bis 22 Uhr und schnelle, präzise Gutachtenerstellung sorgen dafür, dass es für Sie als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall schnell mit wünschenswerter Planungssicherheit voran geht!

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