Erfahrungen & Bewertungen zu ADA Kfz Gutachter und Kfz Sachverständiger in Berlin und Brandenburg

Wirtschaftlicher Totalschaden: Diese Optionen haben Sie als Geschädigter

Der Aufprall des anderen Autos war so heftig, dass Sie sofort an einen wirtschaftlichen Totalschaden dachten. Ihnen ist Gott sei Dank nichts Schlimmeres passiert, aber beim Blick auf den Unfallwagen schießt Ihnen sofort das Adjektiv 'schrottreif' in den Kopf. Wahrscheinlich denken Sie sofort an ein Ersatzfahrzeug, den aktuellen Fahrzeugwert nach dem Unfallschaden und die anstehende Wiederbeschaffung. Doch ein wirtschaftlicher Totalschaden schließt eine Reparatur des verunfallten Wagens nicht immer aus.

Lesedauer: ca. 6 Minuten

Kfz Gutachter Roberto Bertussin

Roberto Bertussin

Kfz-Sachverständiger

Wirtschaftlicher Totalschaden? Auf diese Werte kommt es an ...

Zunächst muss ein unabhängiges Schadengutachten Klarheit darüber bringen, ob überhaupt ein wirtschaftlicher Totalschaden am Fahrzeug zu beklagen ist. Lehnen Sie den Versicherungsgutachter des Unfallgegners bei klarer Schuldfrage ab. Das Verhältnis von Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten wird schnell zeigen, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und welche Schadensersatzpositionen Sie durchsetzen können.

Mit dem ganzheitlichen Schadensmanagement des Kfz-Sachverständigenbüros ADA sind Sie in Berlin und Brandenburg als Unfallgeschädigter optimal aufgestellt, um bei einem Totalschaden schnell die Wiederbeschaffung voranzutreiben.

Hier sind Sie genau richtig, um Ihre Gedanken, versicherungstechnische Handlungsoptionen und vor allem Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit mutmaßlichem Totalschaden zu ordnen. Setzen Sie auf die langjährige Erfahrung und den Service des Kfz Gutachterbüros von Roberto Bertussin, um durch professionelle Schadensregulierung mit der Versicherung schnell wieder mobil zu sein.

"Die Reparatur alter Fehler kostet oft mehr als die Anschaffung neuer." (Zitat von Wieslaw Brudzinski)

1. Definition

Definition 'wirtschaftlicher Totalschaden'

Lautet die Diagnose im Sachverständigengutachten 'wirtschaftlicher Totalschaden', ist eine Reparatur aufgrund zu hoher Kosten unvernünftig. Konkret ist das der Fall, wenn die Reparaturkosten mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Letzterer enthält den gesamten Wiederbeschaffungsaufwand bzw. sämtliche Wiederbeschaffungskosten für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug (er ist nicht mit dem Zeitwert gleichzusetzen). Die Abrechnung erfolgt dann auf Totalschadenbasis laut Unfallgutachten im Haftpflichtfall. Eine Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung) leistet oft nur Schadensersatz für das Unfallfahrzeug. Nützliche Infos rund um das Thema Auto und Versicherung gibt es bei www.bussgeldkatalog.de

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2. Kurz & knapp

Das Wichtigste kurz & kompakt zum wirtschaftlichen Totalschaden:

  1. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 Prozent übersteigen. Bei Neuwagen ist der Wertverlust am höchsten.
  2. In diesem Schadensfall zahlt die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Hinzu kommen weitere Schadensersatzforderungen wie Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagen, Unkostenpauschale, ggf. Schmerzensgeld etc.
  3. Im Rahmen der 130 Prozent Regel besteht bei vorliegendem Integritätsinteresse die Möglichkeit, auch einen wirtschaftlichen Totalschaden fachmännisch reparieren zu lassen. Diese Sonderregelung gilt nicht für Kaskoschäden.
  4. Bei Überlappung bzw. einen weiteren Unfall nach einem Totalschaden kann ein neutrales Schadengutachten die eigenen Schadensersatzansprüche untermauern.

3. Fragen

Häufige Fragen über den wirtschaftlichen Totalschaden:

Für eine zahlenbasierte Diagnose ist ein unabhängiges Expertengutachten erforderlich. Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Bei der Abrechnung auf Totalschadenbasis erstattet der Versicherer des Schädigers im Regelfall die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Geschädigte dürfen den Unfallwagen zum Restwert verkaufen oder ihn weiter fahren (Verkehrssicherheit vorausgesetzt). Der beauftragte Sachverständige wird drei Restwertangebote einholen.

4. Drei Arten vom Totalschaden

Schon gewusst? Diese 3 Arten von Totalschaden gibt es

Technischer Totalschaden:

Steht im Kfz Gutachten 'technischer Totalschaden', geht nichts mehr. Die Zerstörung ist derart groß, dass keine Reparatur mehr in Frage kommt. Der Schrottwert beträgt in aller Regel 0 Euro, sodass der Unfallwagen verschrottet werden muss. Der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung trägt hierfür die Kosten.

Unechter Totalschaden (Neuwagen):

Ein unechter Totalschaden liegt bei sehr neuen Fahrzeugen vor, die noch nicht mehr als 1.000 Kilometer Laufleistung aufweisen. In diesem Schadensszenario kommt es zur Neuwertentschädigung bzw. Erstattung des Listenpreises durch die Haftpflicht des Schädigers. Eine Reparatur dieses Totalschadens wäre wirtschaftlich sinnvoll, die enorme Wertminderung wäre dem Fahrzeugbesitzer aber unzumutbar (was auch für Leasingfahrzeuge bzw. Leasinggeber gilt). Der erlittene Minderwert ist ein Teil Ihrer Schadensersatzansprüche.

Wirtschaftlicher Totalschaden (inkl. Beispiel zur Berechnung):

Der wirtschaftliche Totalschaden muss nicht das Ende des Fahrzeuglebens bedeuten. Im Rahmen der 130 Prozent Regel kann eine Reparatur des Fahrzeugschadens in Frage kommen, wenn die Reparaturkosten maximal 130 % des Wiederbeschaffungswertes aufweisen. Beträgt der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten 5.000 Euro und liegen die Reparaturkosten bei 8.000 Euro, liegt in diesem Beispiel ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Das verunfallte Fahrzeug kann nicht mehr repariert werden, eine Restwertermittlung ist notwendig.

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Wirtschaftlicher Totalschaden laut Sachverständigengutachten, was zahlt die Versicherung?

Sie sollten sich als Geschädigter auf keinen Fall auf die gegnerische Kfz-Versicherung einlassen, denn diese wird mit ihrem Sachverständigen den Schaden am Unfallfahrzeug möglichst klein rechnen wollen - zu Ihrem Nachteil. Nutzen Sie bei eigener Unschuld Ihr Recht auf ein unabhängiges Schadengutachten, für dessen Kosten der gegnerische Versicherer aufzukommen hat.

5. Auszahlen lassen

Wirtschaftlicher Totalschaden auszahlen: Was bekomme ich?

Diese zentrale Frage werden Sie im konkreten Schadensfall nur beantworten können, wenn ein objektives Gutachten belastbare Werte für die Schadensabwicklung bzw. Ihre Ansprüche hergibt. Stellen wir anhand der Beträge für Wiederbeschaffungswert und die potenzielle Werkstattrechnung einen wirtschaftlichen Totalschaden fest, werden Sie als Geschädigter die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert erhalten (weitere prüfbare Optionen folgen unten).

Rechenbeispiel zur Verdeutlichung eines wirtschaftlichen Totalschadens:

Bei einem Wiederbeschaffungswert von 5.000 Euro, Reparaturkosten in Höhe von 8.000 Euro und einem Betrag von 1.000 Euro für den Restwert, erhielten Sie 4.000 Euro als Schadensersatz bei diesem Beispiel für einen Totalschaden. Hinzu kommen weitere geschilderte Schadensersatzposten, für die die Haftplicht des Unfallgegner einspringen muss. Fragen Sie Ihren Kfz Gutachter doch direkt!

Beachten Sie, dass abgesehen vom reinen Fahrzeugschaden weitere Ansprüche auf Schadensersatz hinzukommen. Dazu zählen bei einem wirtschaftlichen Totalschaden vor allem:

  • Übernahme von Rechtsanwaltskosten
  • Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatzwagen für die Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten
  • Übernahme von Kosten für die Abmeldung und Verschrottung, ggf. auch von Abschleppkosten
  • Unkostenpauschale für die Auslagen des Geschädigten nach dem Totalschaden
  • Bei Personenschaden / Verletzungen: Übernahme von Heilungskosten und Schmerzensgeld auf der Basis eines ärztlichen Attestes.
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6. Ihre Möglichkeiten

Nach einem wirtschaftlichen Totalschaden gibt es viele Möglichkeiten: Hier sind die wichtigsten

1. Option: Auto mit wirtschaftlichen Totalschaden verkaufen

Sie wollen das Auto nicht behalten? Dann dürfen Sie den wirtschaftlichen Totalschaden zu dem Restwert in unrepariertem Zustand verkaufen, den der Sachverständige im Schadengutachten festgeschrieben hat. Beachten Sie im Rahmen der Schadenminderungspflicht, dass Sie sich laut BGH Urteil einen Übererlös bei einem Totalschaden anrechnen lassen müssen.

Für den Zeitraum der Ersatzbeschaffung muss die Versicherung des Unfallverursachers Mietwagenkosten übernehmen, wenn Sie sich nicht für den alternativen Nutzungsausfall entscheiden. Bei einem Kaskoschaden würden Sie in dieser Hinsicht versicherungstechnisch leer ausgehen.

2. Option: Wirtschaftlicher Totalschaden: Auto weiterfahren

Gerade bei älteren Fahrzeugen tritt aufgrund des geringen Wiederbeschaffungswertes schnell ein wirtschaftlicher Totalschaden ein. Bei einem nicht sicherheitsrelevanten Blechschaden, der den Zustand nicht deutlich verschlechtert, besteht die Möglichkeit, den wirtschaftlichen Totalschaden nach der Versicherungsregulierung weiterzufahren. Das Kfz Gutachten kann Angaben zur Verkehrssicherheit enthalten.

3. Option: Wirtschaftlicher Totalschaden: Reparatur mit der 130 Prozent Regel prüfen!

Hängen Sie an Ihrem (besonderen oder seltenen) Fahrzeug, liegt ein zu würdigendes Integritätsinteresse vor. Für diesen Fall hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass eine Reparatur in Frage kommt, wenn die Reparaturkosten maximal 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen.

7. Berechnung

Berechnung für 130 Prozent Regelung bei wirtschaftlichem Totalschaden:

Liegt der Wiederbeschaffungswert bei 5.000 Euro, so dürfen die Reparaturkosten maximal 6.500 Euro betragen. In diesem Kostenrahmen wäre auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden die Instandsetzung des Fahrzeugs auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners möglich.

Die Zahlen aus dem Gutachten und anschließende Berechnungen werden zeigen, ob in Ihrem Fall diese Handlungsmöglichkeit besteht. Es versteht sich von selbst. dass Sie für die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens auf einen unabhängigen Gutachten setzen sollten.

Als Voraussetzung ist zu beachten, dass der Unfallwagen für 6 Monate weitergefahren werden muss. Die Totalschadenreparatur hat vollständig und fachmännisch laut Gutachten zu erfolgen. Die Eigenreparatur ist im Falle der nachträglichen Begutachtung des Wagens möglich. Sie sollten sich im Klaren darüber sein, wie viele Monate Sie das Auto noch nutzen möchten.

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8. Erneuter Unfall

Wirtschaftlicher Totalschaden, dann wieder Unfall: Das sollten Sie wissen

Problematisch ist dieser Fall immer, wenn der Schaden an der gleichen Stelle des Fahrzeugs entstanden ist. Versicherungen sprechen dann von Überlappung. Sie wollen bei einem überlappenden Schaden am Auto möglichst nicht mehr zahlen, da sie von keinem neuen entstandenen Schaden mehr ausgehen. Zudem argumentieren Versicherungen gerne, dass der Wert des Fahrzeugs eines wirtschaftlichen Totalschadens ohnehin gering ist (eine Reparatur des Wagens könnte zu einer Wertsteigerung führen).

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Mit einem Gutachten kommen Sie bei Schadensüberlappung der Beweispflicht nach!

Bei eigener Unschuld sollten Sie in diesem komplexen Fall nach einem Unfall auf die Expertise eines unabhängigen Kfz-Gutachterbüros wie jenes von Roberto Bertussin in Berlin und Brandenburg setzen. Sie können mit einem Expertengutachten Ihrer Beweispflicht nachkommen und je nach Konstellation zeigen, dass durch den weiteren Unfall ein neuer, regulierungswürdiger Schaden entstanden ist. Dieser sollte sich gutachterlich vom vorherigen Totalschaden abgrenzen.

130% Regel beim Totalschaden

9. Häufiger Streitpunkt

Restwert bei wirtschaftlichem Totalschaden: ein häufiger Streitpunkt

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger wird Angebote auf dem regionalen Markt einholen, um einen marktorientierten Verkaufswert für einen wirtschaftlichen oder echten Totalschaden bestimmen zu können. Das höchste Gebot für das Fahrzeug wird als Restwert in das Haftpflicht-Schadengutachten aufgenommen. Bei gewerblichen Anbietern und Händlern ist eine Restwertbörse Pflicht!

Ein einfacher Blick in die DAT Schwacke-Liste reicht also nicht zur Restwertermittlung für Fahrzeuge mit wirtschaftlichem Totalschaden. Sie können den Unfallwagen zum gutachterlichen Restwert verkaufen. Restwertbörsen bzw. der regionale Gebrauchtwagenmarkt geben den Wert für einen zu verkaufenden wirtschaftlichen Totalschaden vor.

Macht Ihnen die gegnerische Versicherung rechtzeitig auf Basis des regionalen Gebrauchtwagenmarktes ein höheres Restwertangebot, müssen Sie dieses akzeptieren. Ausgenommen sind hier jedoch Angebote aus dem Ausland. Sie brauchen aber nicht darauf warten! Gelingt es nicht, das Auto mit wirtschaftlichem Totalschaden zu diesem Restwert zu verkaufen, können Sie die Haftpflicht des Schädigers damit beauftragen. Roberto Bertussin wird Sie mit seinem Netzwerk an Fachanwälten umfassend beraten und unterstützen.

10. Fazit

Fazit: Wirtschaftlicher Totalschaden: Nachteile mit einem unabhängigen Gutachter minimieren!

Wenn Sie finanziell möglichst unbeschädigt aus einem wirtschaftlichen Totalschaden herauskommen und schnell wieder mobil sein wollen, sollten Sie definitiv auf ein unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro wie ADA-Gutachten in Berlin und Brandenburg setzen. Nur ein objektiver Gutachter wird sämtlichen Wiederbeschaffungsaufwand berücksichtigen und alle denkbaren Schadensersatzansprüche für Sie bei einem Totalschaden durchsetzen. Und nur ein neutraler Gutachter wird Ihnen alle Schadenersatzansprüche näherbringen. Das ist nicht das Ziel des gegnerischen Versicherungsgutachters bei einem Totalschaden!

Mehr noch: Durch seine Erfahrungswerte mit Versicherungen wie Allianz, HUK Coburg, AXA und VHV kann er Geschädigte mit Blick auf alle Optionen bei einem Totalschaden gezielt unterstützen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Sie einen wirtschaftlichen Totalschaden im Rahmen der 130 Prozent Regelung reparieren lassen wollen.

Sie Unfallgeschädigter und vermuten einen (wirtschaftlichen) Totalschaden?

Dann nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich von Roberto Bertussin beraten, auf Wunsch direkt am Unfallort. Das geschulte Gutachterauge kann einen wirtschaftlichen Totalschaden schnell aussagekräftig feststellen.

Legen Sie Ihre Rechte in die Hände eines erfahrenen Gutachters, der Ihnen die gesamte Schadensabwicklung serviceorientiert abnehmen wird. Sie können sich vom Schock des Unfalls schnell erholen, während auf der Basis eines zeitnah erstellten Schadengutachtens die Regulierung zielfokussiert voranschreitet.

Kfz Gutachter in Friedrichshain
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