Erfahrungen & Bewertungen zu ADA Kfz Gutachter und Kfz Sachverständiger in Berlin und Brandenburg

Wussten Sie, dass mit der 130 Prozent Regel ein Totalschaden repariert werden kann?

100 % gibt Roberto Bertussin immer: Manchmal sogar 130 %! Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall? Angesichts der immensen Beschädigung des Fahrzeugs hatten Sie sofort die Vermutung, dass es sich um einen Totalschaden handelt? Dann sind Sie hier für die nun anstehende Schadensregulierung genau richtig!

Roberto Bertussin wird mit einem Schadensgutachten objektiv beziffern, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden beim verunfallten Fahrzeug vorliegt. Ist das der Fall, kann die Option der Reparatur dennoch geprüft werden, und zwar mit der hier vorgestellten 130 Prozent Regel.

Lesedauer: ca. 5 Minuten

Kfz Gutachter Roberto Bertussin

Roberto Bertussin

Kfz-Sachverständiger

Sie hängen an Ihrem verunfallten Auto? Dann sollten Sie sich 5 Minuten Lesezeit nehmen!

Sie müssen nicht sofort an eine Ersatzbeschaffung bzw. Wiederbeschaffungsaufwand denken. Sie werden die Rechtsprechung, Voraussetzungen der 130 % Regel und relevante Begriffe wie das Prognoserisiko nachvollziehen können. Eine Beispielrechnung zur Schadenskalkulation zeigt Ihnen, welche Optionen bei einem Unfallschaden möglich sind.

Ganz in diesem Sinne wird Kfz-Sachverständiger Roberto Bertussin nach der Gutachtenerstellung scharfsinnig und vor allem unabhängig ALLE Optionen mit Ihnen für die anstehende Schadensabrechnung besprechen.

Der erste Schritt nach einem unverschuldeten Autounfall sollte Sie in Berlin und Brandenburg ohnehin zum Kfz Gutachterbüro ADA führen. Auf Basis eines neutralen Gutachtens, dessen Kosten die Versicherung des Unfallverursachers zu übernehmen hat, können Sie alle Schadensersatzoptionen inklusive der 130 Prozent Regelung prüfen. Glauben Sie nicht, dass der Versicherungsgutachter des Schädigers Ihnen nach seiner Berechnung vorschlagen würde, bei einem wirtschaftlichen Totalschaden die Autoreparatur in Erwägung zu ziehen.

1. Definition

Definition: Was bedeutet die 130 Prozent Regel?

Stellt ein Unfallgutachten einen wirtschaftlichen Totalschaden fest, kann im Rahmen der 130 Prozent Regel eine Reparatur möglich sein. Und zwar dann, wenn die Reparaturkosten (inkl. Wertminderung) laut Sachverständigengutachten den ermittelten Wiederbeschaffungswert um max. 30 % übersteigen. Dann kann der Fahrzeugschaden nach dem Unfall wiederhergestellt werden. Die Ausnahmeregel gibt den maximal zulässigen Reparaturaufwand vor.

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2. Kurz & knapp

Das Wichtigste zur 130 Prozent Regel kurz & kompakt:

  1. Eine Grundvoraussetzung für die 130 Prozent Regelung ist, dass die gutachterlich kalkulierten Reparaturkosten (inkl. merkantilem Minderwert) maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen dürfen.
  2. Der BGH möchte mit dieser Regel ein besonderes Integritätsinteresse des Halters berücksichtigen, wenn dieser z. B. sehr an einem Liebhaberfahrzeug hängt.
  3. Im Rahmen der 130 % Regel muss das Unfallfahrzeug vollständig und fachgerecht instandgesetzt werden. Danach muss es mindestens 6 Monate weitergenutzt werden.
  4. Diese Ausnahmeregelung für die Versicherungsregulierung greift nur bei einem Haftpflichtschaden. Bei einem Kaskoschaden besteht die Option der Reparatur in aller Regel nicht mehr.

3. Fragen

Häufige Fragen zur 130 Prozent Regel:

Bei der Abrechnung auf Totalschadenbasis wird die Haftpflichtversicherung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert als Schadensersatz erstatten. Es sei denn, eine Reparatur mit der 130 Prozent Regelung wird angestrebt. Im Wiederbeschaffungswert ist sämtlicher Wiederbeschaffungsaufwand enthalten. Die eintrittspflichtige Versicherung zahlt auch für Gutachter- & Anwaltskosten.

Ja, mit der 130 Prozent Regelung ist das laut BGH Vorgaben möglich, wenn die Gutachtenwerte den Rahmen hergeben. Ohne Gutachten können Sie diese Option nicht prüfen. Die Reparaturkosten dürfen als Grenze maximal 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen.

130 Prozent Regelung Totalschaden

Nachgefragt: Warum gibt es die 130 Prozent Regel bei der Schadensabrechnung?

Das Zauberwort in diesem Kontext lautet Integritätsinteresse des Geschädigten. Gemeint ist damit, dass Sie sehr an dem Unfallwagen hängen können und daher eine Reparatur in einem bestimmten Rahmen zulässig ist. Denken Sie etwa an einen Oldtimer oder ein seltenes Fahrzeug. Die 130 Prozent Regel würdigt den ideellen Wert, den ein Fahrzeug für den Besitzer haben kann. Mit der hier vorgestellten Sonderregel hat der Bundesgerichtshof entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen.

4. BGH-Urteil

BGH Urteil zur 130 Prozent Regel: Das gilt

Maßgeblich ist das Urteil des BGH aus dem Jahr 1998 (Aktenzeichen VI ZR 66/98). Auch bei einem Totalschaden kann eine Reparatur unter der Vorgabe erfolgen, dass die Summe aus Reparaturkosten und Wertminderung den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 Prozent übersteigt. Das Urteil betont, dass die Hundertdreißig-Prozent-Regel für alle Fahrzeugarten und auch für die gewerbliche Nutzung gilt. Insofern ist der Anspruch umfassend.

Was die anfallende Wertminderung angeht, so hat der BGH geurteilt, dass ab einem Fahrzeugalter von mehr als 5 Jahren nicht automatisch von einem nicht vorhandenen Minderwert auszugehen ist (vergleiche Aktenzeichen VI ZR 357/03 des zuständigen Zivilsenats). Entscheidend ist, was der regionale Gebrauchtwagenmarkt hergibt und zu welcher Kostenschätzung ein unabhängiger Gutachter kommt.

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5. Prognoserisiko

Wer trägt das Prognoserisiko bei der Totalschadenreparatur?

Mit der 130 Prozent Regel wird eine exakte Grenze gezogen. Was passiert aber, wenn die tatsächlichen Reparaturkosten höher als die prognostizierten ausfallen?

Ein BGH Urteil von 1991 stellte bereits fest, dass der Geschädigte nicht für höhere Kosten aufkommen muss, wenn er sich auf einen unabhängigen Gutachter beruft und für diesen die Mehrkosten nicht ersichtlich sein konnten.

Sie könnten als Geschädigter auf der anderen Seite auch nachweisen, dass die Kosten für die Instandsetzung innerhalb der 130 Prozent Regel liegen. Die Argumentation der gegnerischen Versicherungsgesellschaft ließe sich somit zahlenbasiert widerlegen. Mit einem unabhängigen Experten wie Roberto Bertussin an Ihrer Seite sind Sie für alle Szenarien optimal aufgestellt.

130% Regel beim Totalschaden

6. Voraussetzungen

Voraussetzungen für die 130 Prozent Regel: ADA Kfz Gutachterbüro klärt auf!

Sie möchten den Unfallwagen mit wirtschaftlichem Totalschaden mit der 130 Prozent Regel reparieren lassen? Das notwendige Schadensgutachten wird zeigen, ob die Relation von Wiederbeschaffungskosten und Reparaturkosten das hergibt. Die Reparatur muss im Rahmen der 130 % Regel vollständig und fachgerecht durchgeführt werden, Teilreparaturen sind nicht zulässig, Gebrauchtteile schon. Ihr Integritätsinteresse können Sie mit der Hilfe eines Sachverständigen in der Regel leicht nachweisen. Lassen Sie sich beraten und setzen Sie Ihren Anspruch durch!

Sie können die Autoreparatur nach dem Gutachten auch selber durchführen. Anschließend wird aber eine Begutachtung notwendig sein. Wer die 130 Prozent Regelung bei der Schadensregulierung nutzt, wird den instandgesetzten Unfallwagen danach für mindestens 6 Monate fahren müssen. Ansonsten wäre die Reparatur unvernünftig. Geschädigte haben die Schadensminderungspflicht zu beachten. Es ist nicht erlaubt, Kosten künstlich in die Höhe zu treiben oder von tatsächlich günstigeren Preisen zu profitieren.

7. Fiktiv abrechnen

Fiktive Schadensabrechnung mit der 130 % Regel?

Die Nutzung der 130 % Regel setzt voraus, dass das Fahrzeug tatsächlich repariert wird. Darin ist laut BGH das besondere Integritätsinteresse zu sehen. Es ist demnach keine fiktive Abrechnung für diese Sonderregel vorgesehen, bei der Geschädigte von der gegnerischen Versicherung 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes als Schadenersatz verlangen könnten. Liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, können Sie den Schaden fiktiv abrechnen bzw. ihn auszahlen lassen. Die Nutzung der 130 Prozent Regel ist immer an die fachgerechte Reparatur gebunden, das muss klar sein.

Brutto oder netto? Die Mehrwertsteuer bei der Schadensabrechnung

Bei der fiktiven Abrechnung findet die Mehrwertsteuer in der Regel keine Berücksichtigung, sofern sie tatsächlich nicht angefallen ist. Bei der 130 Prozent Regel sieht das anders aus, da für Ersatzteile und die Reparatur tatsächlich Mehrwertsteuer anfällt.

8. Beispielrechnung

Rechenbeispiel: So kann ein Totalschaden repariert werden

Nehmen wir an, das erstellte Schadensgutachten des Kfz Gutachterbüros ADA offenbart diese Beträge bzw. Grundvoraussetzungen:

Reparaturkosten: 3.900 Euro
Wiederbeschaffungswert: 3.000 Euro
Restwert: 1.000 Euro

Die Reparaturkosten übersteigen bei dieser Beispielrechnung den Wiederbeschaffungswert, aber im Rahmen der möglichen 130 Prozent. Die Reparaturkosten dürfen maximal 3.900 Euro betragen, um bei einem Totalschaden die 130 % Regel für das verunfallte Fahrzeug zu nutzen. Das ist hier der Fall, das Fahrzeug ist nach dem Unfall bei vorliegendem Integritätsinteresse reparaturwürdig. Würden die Reparaturkosten 5.000 Euro betragen, bliebe nur die Abrechnung auf Totalschadenbasis. Die Versicherung des Unfallgegners würde dann die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert auszahlen.

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Und darum ist ein unabhängiger Gutachter wie Roberto Bertussin so wichtig

Nur ein unabhängiges Schadengutachten ist die Basis, um bei der Versicherungsregulierung bis zu 130 % geben zu können. Bedenken Sie, dass der gegnerische Versicherungsgutachter den Schaden möglichst klein rechnen möchte. Bei einem Totalschaden würde er die Werte so legen, dass die 130 Prozent Regel nicht möglich wäre, wenn der Geschädigte überhaupt auf diese Option aufmerksam machen würde. Bei einer objektiven Begutachtung kommen alle Zahlen auf den Tisch, um sämtliche Optionen zu prüfen. Insofern muss die Diagnose wirtschaftlicher Totalschaden nicht automatisch bedeuten, dass eine Reparatur ausgeschlossen ist.

Kfz Gutachter Berlin Ada
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Das sagen Rechtsanwälte zur 130 Prozent Ausnahmeregelung bei der Schadenregulierung

Mit dem Netzwerk eines Sachverständigenbüros sind Sie gut aufgestellt. In manchen Fällen kommt es vor, dass ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden muss.  Die Anwaltskosten hat die gegnerische Haftpflichtversicherung zu übernehmen. Das erfahrene Sachverständigenbüro ADA von Roberto Bertussin in Berlin und Brandenburg steht Ihnen in allen Belangen zur Seite.

Das sagen Rechtsanwälte zur 130 Prozent Ausnahmeregelung bei der Schadenregulierung

Mit dem Netzwerk eines Sachverständigenbüros sind Sie gut aufgestellt. In manchen Fällen kommt es vor, dass ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden muss. Die Anwaltskosten hat die gegnerische Haftpflichtversicherung zu übernehmen. Das erfahrene Sachverständigenbüro ADA von Roberto Bertussin in Berlin und Brandenburg steht Ihnen dahingehend in allen Belangen zur Seite.

Ihr unabhängiger Kfz-Gutachter Roberto Bertussin klärt Sie vollumfänglich über die 130 Prozent Regel auf. Bei der Durchsetzung erleben wir immer wieder Fälle, in denen sich die Versicherung jedoch quer stellt, die Reparaturkosten für den wirtschaftlichen Totalschaden zu übernehmen. Und das, obwohl alle oben beschriebenen Kriterien erfüllt sind.

Als Verkehrsrechtsanwälte befassen wir uns tagtäglich mit entsprechend gelagerten Fällen. Durch BGH-Rechtsprechung werden die Rahmenbedingungen klar untermauert. Sollte in Ihrem Fall eine gerichtliche Durchsetzung der 130 Prozent Regel erforderlich sein, setzen wir uns mit unserem Fachwissen zuverlässig für Ihre Rechte ein. Neben den Kosten für das Kfz-Gutachten, werden auch die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung übernommen – bei dem Grunde nach eindeutiger Haftungslage

Die Kanzlei BLASCHE & PUCCIARELLI RAe steht Ihnen als spezialisierte Anwaltsboutique für Verkehrsrecht gerne bei der Abwicklung des Schadens oder auch vorab für eine und telefonische Erstberatung zur Verfügung.

 

In zahlreichen Foren äußern Rechtsanwälte, dass es nicht selten zu Problemen bei der 130 Prozent Regel kommt, da Versicherungen einfach so wenig wie möglich Geld ausgeben wollen. Mit einem erfahrenem Gutachter- und Rechtsbeistand an Ihrer Seite gibt es keinen Grund, auf die Durchsetzung der Hundertdreißig-Prozent-Regelung zu verzichten.

Handelt es sich nicht um einen Totalschaden, können sich Geschädigte zwischen der konkreten und fiktiven Abrechnung entscheiden. Die aktuelle Rechtsprechung sieht bei der 130 Prozent Regelung jedoch zwingend eine Reparatur vor.

Piero Pucciarelli Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Piero Pucciarelli Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Daniel R. Blasche,
Rechtsanwalt
Daniel R. Blasche, Rechtsanwalt

9. Fazit

Fazit: Warum mit 100 % zufriedengeben, wenn es mit einem Sachverständigenbüro 130 sein können?

Getreu diesem Motto sollten Sie sich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall schnellstmöglich an Roberto Bertussin im Raum Berlin-Brandenburg wenden. Ein zeitnah erstelltes Schadengutachten wird zeigen, welche Optionen Sie nutzen können und ob bei einem Totalschaden mit der 130 Prozent Regelung doch eine Reparatur möglich ist.

Bis zu 130 % Einsatz von Roberto Bertussin für Ihre Rechte als Unfallgeschädigter!

Nur mit einem unabhängigen Sachverständigen können Sie sämtliche Schadensersatzansprüche wie Nutzungsausfallentschädigung / Ersatzfahrzeug, Minderwert, Schmerzensgeld, Unkostenpauschale und weitere bei der Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners durchsetzen. Bei einem Totalschaden können Sie die 130 % Regelung prüfen.

Nehmen Sie unter 01520 2524254 Kontakt mit dem Kfz-Sachverständigenbüro ADA auf und lassen Sie sich beraten bzw. zeitnah eine Kostenschätzung durchführen!

Kfz Gutachter in Friedrichshain
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