Wiederbeschaffungsaufwand
In bestimmten Situationen haben Unfallgeschädigte lediglich Anspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand. Damit Sie als Geschädigter wissen, was für ein Reparaturschaden bei Ihnen eingetreten ist, rate ich Ihnen, sich einen freien Kfz-Sachverständiger/ Gutachter zu beauftragen. Der Gutachter wird dann die ermittelten Werte genau im Gutachten beziffern.
Hier ist ein Beispiel:
Wiederbeschaffungswert: 9.500,00 €
Reparaturkosten: 13.500,00 €
Restwert: 3.350,00 €
Wiederbeschaffungswert – Restwert = Wiederbeschaffungsaufwand!
9.500,00 € - 3.350,00 € = 6.150,00 €
In dieser Konstellation bekommen Sie den Wiederbeschaffungsaufwand in Höhe von
6.150,00 €!
Wie Sie dem o. g. Beispiel entnehmen können, ist die Schadensberechnung sehr komplex.
Welche Abrechnung gibt es beim Fahrzeugschaden „Das Vier Stufen Model des BGH“
Stufe Eins: Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungsaufwand
Zweite Stufe: Reparaturkosten zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert
Dritte Stufe: Reparaturkosten zuzüglich Wertminderung bis 130 % des Wiederbeschaffungswertes
Vierte Stufe: Reparaturkosten über 130 % des Wiederbeschaffungswertes

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Sollten Sie weitere Fragen haben, dann stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihr unabhängiger Kfz Gutachter in Berlin und Brandenburg, Roberto Bertussin.