Verbringungskosten
Sollte die Kfz-Werkstatt bei der Reparaturdurchführung keine eigene Lackierbetrieb oder Karosseriebetrieb haben, entstehen dadurch Verbringungskosten, da die Kfz-Werkstatt das Fahrzeug zu einer anderen Werkstatt verbringen muss.
Zu den Verbringungskosten zählen das Hin- und Rücktransport des Fahrzeuges. Allerdings gibt es bei dieser Position unter fiktiver Abrechnung für die Geschädigten Probleme, da die Versicherer hier gerne diese Position kürzen, obwohl die Rechtsprechung hier eindeutig Stellung bezogen hat, dass die Verbringungskosten auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten sind.
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Ihr unabhängiger Kfz Gutachter in Berlin und Brandenburg, Roberto Bertussin.