Schmerzensgeld
Das Schmerzensgeld in einem Haftpflichtschadenfall bei Personenschäden ist ein Ausgleich, der für eine erlittene Verletzung aller Art gewährt wird.
In welcher Höhe Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben, liegt nach § 287 ZPO des Ermessens des zuständigen Gerichts am Wohnort des Geschädigten. Schmerzensgeld wird unter § 253 BGB geregelt.
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Ihr unabhängiger Kfz Gutachter in Berlin und Brandenburg, Roberto Bertussin.