Wirtschaftlicher Totalschaden
Man unterscheidet zwischen wirtschaftlichen und einem technischen Totalschaden.
Wirtschaftlicher Totalschaden liegt an einem Fahrzeug vor, wenn die Wiederherstellung in den vorherigen Zustand auch mit den Mitteln am Markt nur durch einen derart schwierigen Reparaturaufwand möglich ist und die aufzubringenden Kosten den Wiederbeschaffungswert des Unfallfahrzeuges übersteigen.
Technischer Totalschaden liegt an einem Fahrzeug vor, wenn die Wiederherstellung in den vorherigen Zustand auch mit den Mitteln am Markt nicht möglich ist und einen völligen unverhältnismäßigen Reparaturaufwand erfordern würde.

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Ihr unabhängiger Kfz Gutachter in Berlin und Brandenburg, Roberto Bertussin.