Technische Wertminderung
Die technische Wertminderung tritt praktisch kaum noch auf. Wenn dies doch der Fall sein sollte, sind diese äußerlichen Restunfallspuren durch mangelhaft ausgeführte Instandsetzungsarbeiten der ausführenden Reparaturwerkstatt verursacht worden. Diese sollten dann nach Reklamation durch den Fahrzeughalter gegenüber der Reparaturfirma durch entsprechende Nacharbeit beseitigt werden.
Bei Youngtimer und Oldtimer kann es passieren, dass eine fachgerechte Reparatur nicht möglich ist, da Ersatzteile nicht oder nicht zeitnah beschaffbar sind und diese durch eine technische Wertminderung auszugleichen ist.

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Ihr unabhängiger Kfz Gutachter in Berlin und Brandenburg, Roberto Bertussin.