Reparaturdauer
Die Reparaturdauer berücksichtigt den reinen Zeitaufwand, der erforderlich ist um eine sach- und fachgerechte Beseitigung des Unfallschadens vorzunehmen.
In einem Haftpflichtschaden ist es wichtig, die Reparaturdauer anzugeben, da hier ermittelt werden muss, wie lange Ihnen Nutzungsausfallentschädigung, Vorhaltekosten (nur bei Gewerbetreibenden) und der Mietdauer für ein Mietfahrzeug zusteht.
Bei der Reparaturdauer werden die eventuellen Zeitverzögerungen wegen der Ersatzteilbeschaffung oder die anfallenden Wartezeiten aufgrund der Werkstattauslastungen keine Berücksichtigung finden.

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Ihr unabhängiger Kfz Gutachter in Berlin und Brandenburg, Roberto Bertussin.