Reparaturbestätigung
Die Reparaturbestätigung ist für Sie als Geschädigter nur von Bedeutung, wenn Sie Ihr Fahrzeug selbst repariert haben. Wenn Sie die Reparaturrechnung der Werkstatt hingegen bei der gegnerischen Versicherung eingereicht haben, so benötigen Sie keine Reparaturbestätigung mehr, da Sie damit dokumentiert haben, dass der Unfallschaden bereits von der Werkstatt behoben wurde.
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Ihr unabhängiger Kfz Gutachter in Berlin und Brandenburg, Roberto Bertussin.