Erfahrungen & Bewertungen zu ADA Kfz Gutachter und Kfz Sachverständiger in Berlin und Brandenburg

130 Prozent Regel

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden im Haftpflichtschadenfall haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug dennoch reparieren zu lassen. Allein müssen folgende Schritte eingehalten werden.

1. Schritt: Die kalkulierten (prognostizierten) Unfallreparaturkosten dürfen inklusive einer merkantilen Wertminderung die 130 % Regel des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs nicht übersteigen.

2. Schritt: Die Reparatur des Unfallfahrzeuges muss sach-und fachgerecht nach den Vorgaben des erstellten Schadengutachtens durch den Kfz-Sachverständigen / Gutachter erfolgen.

3. Schritt: Das unfallreparierte Fahrzeug muss nach BGH Rechtsprechung für weitere 6 Monate weitergefahren werden. Dadurch bring man sein „Integritätsinteresse“ zum Ausdruck, da man das Fahrzeug unbedingt behalten möchte.

Kfz Gutachter Roberto Bertussin

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Ihr unabhängiger Kfz Gutachter in Berlin und Brandenburg, Roberto Bertussin.

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