Erfahrungen & Bewertungen zu ADA Kfz Gutachter und Kfz Sachverständiger in Berlin und Brandenburg

Autounfall, was tun? Nutzen Sie diesen Ratgeber mit Checkliste in 4 Schritten

Moderne Fahrzeuge sind mit allen erdenklichen Sicherheitssystemen wie ESP, Notbremsfunktion und Spurhalteassistent ausgestattet. Dennoch kommt es statistisch gesehen alle 5 Sekunden zu einem Verkehrsunfall auf deutschen Straßen. Versagen der Technik, widrige Witterungsbedingungen, Verstöße gegen Verkehrsregeln wie die Missachtung der Vorfahrt oder eine Fehleinschätzung der Situation führen in Bruchteilen von Sekunden zu einem Autounfall. Beteiligte eines Verkehrsunfall stellen sich dann schnell die Frage, Autounfall was tun?

Lesedauer: ca. 6 Minuten

Kfz Gutachter Roberto Bertussin

Roberto Bertussin

Kfz-Sachverständiger

Ein Autounfall wirft viele Fragen auf: Hier finden Sie in 5 Minuten Antworten

Ein Autounfall ist immer aufwühlend, da es sich um keine Routinesituation handelt. Hier können Sie sich einen Überblick verschaffen, was nach einem Autounfall zu tun ist und wie die Schadensabwicklung voranschreitet (auch im Ausland). Im Haftpflichtfall (eigene Unschuld) können Sie in Berlin und Brandenburg auf das unabhängige Kfz Gutachterbüro ADA von Roberto Bertussin setzen.

1. Definition

Was ist überhaupt ein Verkehrsunfall? Eine Definition

Ein Autounfall ist ein verkehrsbezogener Vorfall, der nicht angestrebt wurde und insofern zufällig passiert. Er ist mit Gefahren für den umliegenden Straßenverkehr verbunden, was vor allem Achtsamkeit nach einem Autounfall erforderlich macht. Kennzeichnend ist, dass er einen Sachschaden und auch einen Personenschaden (Verletzungen) nach sich ziehen kann. Die Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro laut BGH Urteil erlaubt eine formale Einordnung des Schadensausmaßes.

Paragraf 34 StVO gibt vor, wer Unfallbeteiligte sind: Hierbei handelt es sich um alle Personen, die mit ihrem Verhalten zum Unfallgeschehen beigetragen haben. Absicht oder grobe Fahrlässigkeit kann zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen.

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2. Kurz & knapp

Autounfall, was tun? Das Wichtigste kurz & kompakt in der Zusammenfassung

  1. Die Sicherung der Unfallstelle hat oberste Priorität. Erst nach der Verständigung von Rettungskräften (ggf. via Notrufsäule) und Erster Hilfe rückt die Beweissicherung in den Fokus.
  2. Alle Unfallbeteiligten müssen sich den unmittelbaren Konsequenzen vor Ort stellen. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) stellt gemäß § 142 StGB (Strafgesetzbuch) eine Straftat dar.
  3. Die Schuld entscheidet darüber, welche Versicherung nach einem Autounfall zuständig ist.
  4. Bei einem Autounfall im Ausland sind einige Besonderheiten zu beachten, die hier kompakt zusammengefasst werden.

3. Fragen

Häufige Fragen zum Verhalten nach Autounfall

Unabhängig von der Unfallschuld müssen alle Beteiligten am Unfallort bleiben und diesen zuerst sichern. Danach sind Rettungskräfte per Notruf bzw. via Notrufsäule zu verständigen, ggf. ist Erste Hilfe für Unfallopfer notwendig. Erst dann wenden Sie sich dem Unfallbericht und der Beweissicherung zu.

Die Sicherung der Unfallstelle hat oberste Priorität, damit es nicht zu Folgeunfällen kommt. Schalten Sie Warnblinklicht ein, ziehen Sie die Warnweste über und stellen Sie das Warndreieck auf. Warten Sie auf der Autobahn hinter der Leitplanke nach dem Autounfall.

Bei einem kleineren Autounfall müssen Beteiligten selber etwaige Teile von der Fahrbahn entfernen, eventuell hilft die Polizei nach einem Autounfall. Bei schweren Unfällen übernimmt die Feuerwehr das Aufräumen der Unfallstelle.

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Schuldfrage nach Unfall: Das gilt für Unfallbeteiligte

Für die anschließende Versicherungsregulierung spielt die Klärung dieser Frage die Schlüsselrolle. Das zeigt, warum die Beweissicherung mit einem Unfallbericht, einer Unfallskizze, Zeugen und Fotos möglichst aussagekräftig sein sollte.

4. Schuldeingeständnis

STOPP: Sofortiges Schuldeingeständnis vermeiden

Unter dem Einfluss von Adrenalin schätzen viele Unfallbeteiligte die Situation oft falsch ein. Ein direktes Schuldeingeständnis ist daher an der Unfallstelle zu vermeiden. Besser ist es, einen unabhängigen Kfz Gutachter direkt an der Unfallstelle anzurufen, wenn viel für die eigene Unschuld spricht.

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5. Ihre Perspektive

Autounfall, was tun? Nehmen Sie hier Ihre Perspektive ein

Als Geschädigter (unverschuldeter Autounfall bzw. Fremdverschulden):

Die Haftpflichtversicherung des Schädigers muss den Schaden regulieren. Sie haben das Recht, oberhalb der Bagatellgrenze von 750 Euro auf Kosten des gegnerischen Versicherers einen Sachverständigen einzuschalten, der Sie durch die gesamte Schadensregulierung führt. Ihre Schadensersatzansprüche erstrecken sich nicht auf Reparaturkosten bzw. die Auszahlung der Schadenssumme (fiktive Abrechnung). Sie haben auch Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen, Schadenersatz für die merkantile Wertminderung, eine Unkostenpauschale und viele weitere Posten.

Mit dem Kennzeichen können Sie über den Zentralruf der Autoversicherer herausfinden, wo der Unfallgegner versichert ist. Bitte bedenken Sie, wenn Sie als Unfallgeschädigter bei dem Zentralruf der Autoversicherer anrufen und die Versicherungsdaten des Unfallgegners erfahren wollen, werden Sie in der Regel mit der gegnerischen Versicherung verbunden. Die dortigen Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen sind professionell geschult und werden alles dafür tun, damit ihr Arbeitgeber (die gegnerische Haftpflichtversicherung) sehr viel Geld sparen kann. Ihr RECHTLICHER GEGNER wird Ihnen nichts schenken.

Verursacher:

Als Verursacher sollten Sie schnellstmöglich eine Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung vornehmen. Diese wird den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners regulieren. Für den Schaden am eigenen Fahrzeug greift nur eine Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko), wobei die Versicherung beim Schadenmanagement den Ton vorgibt. Eine Hochstufung und der Verlust der Schadenfreiheitsklasse können versicherungstechnische Unfallfolgen sein.

Unklare Schuldfrage:

Eine aussagekräftige Beweissicherung kann zur Klärung der Unfallschuld führen. Bei Uneinigkeit sollten beide Beteiligten einen eigenen Unfallbericht anfertigen und die Polizei anfordern. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger kann mit einem unfallanalytischen Gutachten entscheidende Hinweise geben, wobei es auch vor Gericht eine hohe Aussagekraft hat bzw. den Unfallhergang im Idealfall rekonstruieren kann. Haben beide beteiligten Autofahrer Schuld, kommt eine Quote zur Anwendung.

6. Checkliste

Autounfall, was tun? Diese Checkliste zeigt die Reihenfolge

1. Schritt nach einem Autounfall:
Unfallstelle absichern (Warnblinkanlage einschalten, Warnweste überziehen, Warndreieck aufstellen und sich in eine sichere Position bringen) und sich einen Überblick verschaffen.

2. Schritt nach einem Autounfall:
Rettungskräfte anfordern, falls es Verletzte gibt.

3. Schritt nach einem Autounfall:
Erste Hilfe leisten (z. B. Verletzte in die stabile Seitenlage bringen oder sie im Unfallfahrzeug beruhigen, falls sie eingeklemmt sind).

4. Schritt nach einem Autounfall:
Dokumentation / Beweise sichern für die Schadenregulierung (Unfallbericht mit allen Angaben ausfüllen, Unfallskizze anfertigen, Fotos schießen, Zeugen befragen, Versicherungsdaten, Namen, Anschrift und Telefonnummer austauschen, ggf. sofort einen Gutachter anrufen).

7. Bagatellschadensgrenze

Bagatellschadensgrenze: Kleiner Autounfall, was tun als Fahrer?

Was ist ein kleiner Autounfall? Handelt es sich noch um einen Bagatellschaden? Können Sie das in der Aufregung nach einem Unfall sofort mit Sicherheit bestimmen? Hier kommt wieder die angesprochene Bagatellschadengrenze von 750 Euro ins Spiel. Unterhalb dieser Grenze reicht ein Kostenvoranschlag nach einem Autounfall, oberhalb haben Sie das Recht auf ein objektives Schadengutachten für die Abwicklung mit der Haftpflichtversicherung.

Beachten Sie, dass die Bagatellgrenze schnell überschritten ist, selbst nach einem vermeintlich leichten Parkplatzrempler. Lassen Sie im Zweifel immer einen neutralen Experten wie Roberto Bertussin auf den Schaden schauen.

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Autounfall, was tun ohne Polizei?

Sollte man den Unfall der Polizei melden? Solange es sich nur um einen Blechschaden handelt, müssen Polizeibeamte nicht nach dem Autounfall gerufen werden. Unfallbeteiligte können selber einen Bericht ausfüllen, Daten austauschen und mit der Schadensmeldung die Regulierung anstoßen. Eine gesetzliche Pflicht, die Polizei zum Unfallort zu rufen, besteht nur im Falle von Verletzten oder bei Unfallflucht. Bei Fahrerflucht kann das Kennzeichen die heißeste Spur zum anderen Autofahrer nach einem Unfall sein.

8. Schadensmeldung

Autounfall als Geschädigter der Versicherung melden: Das gilt

Der Schädiger muss den Schaden seiner Haftpflichtversicherung in der Regel binnen einer Frist von max. 7 Tagen nach dem Autounfall melden. Wenn Sie auf das Schadenmanagement von ADA in Berlin und Brandenburg setzen, wird das Kfz Gutachterbüro die gesamte Regulierung durchführen. Bei unklarer oder geteilter Schuld kann es Sinn machen, den Schaden der eigenen Kaskoversicherung zu melden. Schließlich handelt es sich um einen Unfallwagen. Durch die Option des Quotenvorrechts könnte bei Teilschuld auch die eigene Autoversicherung bei der Schadensabwicklung ins Spiel kommen.

Kfz Gutachter ADA Roberto Bertussin

Autounfall ohne Versicherung regulieren? Nicht ohne Einigungsprotokoll

Das ist bei kleinen Schäden (= unterhalb der Bagatellgrenze) möglich, setzt aber unbedingt Einigkeit zwischen den Unfallbeteiligten voraus! Ein Einigungsprotokoll kann die Basis sein, um einen Sachschaden auch ohne Versicherung zu regulieren. Für den Verursacher hat das den Vorteil, seine Schadenfreiheitsklasse nicht zu verlieren. In manchen Policen ist ein Rabattschutz vorgesehen.

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Autounfall im Ausland: Das sollten Sie beachten

Sie planen, mit Ihrem PKW ins Ausland zu fahren? Dann sollten Sie an Bord bzw. im Handschuhfach die so genannte Grüne Versicherungskarte mitführen, um im Ausland jederzeit Ihre gültige Haftpflichtversicherung nachweisen zu können. Zudem ist es ratsam, den Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach zu deponieren. Diesen können Sie beim ADAC in unterschiedlichen Sprachen kostenlos herunterladen, um Sprachbarrieren nicht zu einem Problem nach einem Autounfall werden zu lassen.

Außerhalb Europas müssen Sie sich direkt mit der Versicherung im Ausland auseinandersetzen, wozu ein spezialisierter Anwalt empfehlenswert ist. Durch andere Verkehrsverhältnisse ist ein Autounfall im Ausland schneller passiert, als mancher Fahrer es glauben möchte.

Unfall mit ausländischem Fahrzeug? Tipps von Experten

Meistens wird es sich beim Auto um einen Mietwagen handeln. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen und wenden Sie sich sofort nach dem Autounfall an den Vermieter, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie sollten das Geschehen mit einem Unfallbericht sauber dokumentieren und die Polizei verständigen, damit die zentrale Schuldfrage geklärt werden kann.

9. Schmerzensgeld

Bei einem Autounfall mit Personenschaden an Schmerzensgeld denken

Grundsätzlich ist zu beachten, dass ausländische Kfz-Versicherungen bei einem Autounfall oft weniger leisten. Kosten für einen Gutachter, Nutzungsausfall oder einen Anwalt müssen nicht zwangsläufig vom Versicherer des Schädigers übernommen werden. Verletzungen sollten von den Polizeibeamten dokumentiert werden, um später mit einem ärztlichen Attest Anspruch auf Schmerzensgeld prüfen zu können.

Wie läuft die Schadensregulierung nach dem Autounfall ab?

Sie können weiter oben eine der drei Perspektiven einnehmen und dort nachvollziehen, was als Geschädigter, als Unfallverursacher oder bei unklarer Unfallschuld gilt. Wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind, sollten Sie sich auf keinen Fall auf den gegnerischen Versicherungsgutachter einlassen.

Eigenen Kfz Gutachter oder gegnerischen Autoversicherer nehmen?

In Ihrem eigenen finanziellen Interesse sollten Sie ausdrücklich von Ihrem Recht Gebrauch machen, selbst einen unabhängigen (!) Kfz-Sachverständigen nach einem Autounfall zu beauftragen. Objektivität und Unparteilichkeit werden die Basis für ein belastbares Schadensgutachten sein, mit dessen Hilfe Sie alle in Frage kommenden Schadenersatzansprüche stellen können. Sie können mit Sicherheit davon ausgehen, dass der Gutachter der gegnerischen Versicherung Sie nicht auf alle Ihre Möglichkeiten hinweisen wird.

Werkstatt nach Autounfall: Wie regelt man den Nutzungsausfall?

Für die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug zu. Bei vorliegendem Nutzungswillen können Sie auch eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Im Gutachten wird festgeschrieben, wie viele Tage das Auto wegen der Reparatur in der Werkstatt nicht nutzbar ist. Für diesen Zeitraum steht Ihnen Nutzungsausfall zu. Aus einer Nutzungsausfalltabelle lässt sich für die jeweilige Fahrzeugklasse ein Tageswert ablesen.

Beispiele für die Höhe des Nutzungsausfalls nach Autounfall

Für Kleinwagen in Gruppe A beträgt der Tagessatz 23 Euro. Der maximale Nutzungsausfall liegt bei 175 Euro pro Tag. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann die Wiederbeschaffungsdauer 14 bis 16 Tage betragen, in Einzelfällen auch länger. Ohne objektives Kfz Gutachten werden Sie einen wirtschaftlichen Totalschaden inkl. Wiederbeschaffungsdauer nach einem Autounfall nicht feststellen können.

10. Fazit

Fazit: Was tun nach einem Autounfall?

Sie konnten sich hier in übersichtlicher Form darüber informieren, wie es nach dem Unfall weiter geht und welche Rechte Ihnen zustehen. Sie haben erkannt, dass Sie mit einem neutralen Kfz-Sachverständigenbüro am besten fahren.

Eine unabhängige Versicherungsregulierung ist nach einem Autounfall die beste!

Insofern sollten Sie nach einem Autounfall sofort Kontakt mit Roberto Bertussin aufnehmen: Sie erhalten Antworten auf Ihre Fragen und können durch einen umfassende Regulierungsservice den ärgerlichen Autounfall schnell hinter sich lassen. Es hat gekracht? Dann nutzen Sie die kundenfreundliche Notfall-Hotline und unfallanalytisches Expertenwissen!

Kfz Gutachter in Friedrichshain
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